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Nidwalden

Buochs und Stansstad übergehen den Preisüberwacher

Die zwei Gemeinden möchten die Wassergebühren erhöhen. Sie tun das nun, obwohl der Preisüberwacher in beiden Fällen teilweise dagegen ist. Andernfalls würden bald Schulden drohen.
Stansstad und Buochs wollen den Wasserpreis erhöhen. (Symbolbild: Florian Arnold)

Markus von Rotz

Wollen Gemeinden wie aktuell Buochs und Stansstad die Wassergebühren erhöhen, haben sie vorher den Preisüberwacher anzuhören. Sie können entgegen seiner Empfehlung handeln, müssen dies aber begründen und im gefällten Beschluss auch erwähnen. Beides ist bei den zwei Gemeinden der Fall. Allerdings findet man die abweichende Haltung nur auf den Websites der Gemeinden, in den Publikationen der geplanten neuen Gebühren im Amtsblatt wird darauf nicht hingewiesen.

Beide Gemeinden haben 2013 ihr Wasserversorgungsreglement überarbeitet und festgelegt, dass die Gebühren alle fünf Jahre überprüft werden müssen. So wolle man das Verursacher- und das Kostendeckungsprinzip umsetzen. Beide Gemeinden schreiben in ihrem Entscheid im genau gleichen Wortlaut: «Die Frischwasserversorgung gilt als eine der wichtigsten Infrastrukturen. Zu diesen Anlagen gilt es Sorge zu tragen und für die nachhaltige Sicherstellung der Wasserversorgung die notwendigen Investitionen auszulösen.» Genau in diesem Punkt zeigt sich denn auch die Uneinigkeit mit dem Preisüberwacher.

Beispiel Stansstad: Hier will der Gemeinderat auf 1. Dezember die sogenannte Betriebsgebühr von 1.65 auf 1.90 Franken pro Kubikmeter erhöhen. Der Preisüberwacher schlägt vor, die Grundgebühr nicht zu erhöhen und den Mengenpreis um 35 auf 90 Rappen pro Kubikmeter zu senken. Das Verdikt des Preisüberwachers falle «wie zu erwarten war» aus, schreibt der Gemeinderat. Damit wäre die Durchschnittsgebühr pro Kubikmeter 1.30 Franken.

Beispiel Buochs: Die Gemeinde will die Grundgebühr per 1. Oktober 2019 von 12 auf 13 Rappen pro Quadratmeter und die Mengengebühr von 85 Rappen auf 1 Franken pro Kubikmeter (1000 Liter) erhöhen. Der Preisüberwacher empfiehlt, die heutigen Gebühren zu belassen oder zumindest den Mengenpreis höchstens auf 95 Rappen zu erhöhen. Das ergibt einen Durchschnittspreis von 1.40 Franken pro Kubikmeter.

Beide Gemeinderäte wollen ihren Entscheid trotz anderslautender Empfehlung aus Bern umsetzen. Dagegen kann gemäss Ausschreibung im letzten Amtsblatt bis am 23. April das Referendum ergriffen werden.

Die Gemeinderäte stützen sich unter anderem auf ein Schreiben der Nidwaldner Finanzdirektion vom Dezember 2018, worin sie daran erinnert würden, eine langfristige Gebührenpolitik anzustreben, «welche eine hohe Verschuldung beziehungsweise Gebührensprünge» verhindert. «Auch die kommenden Generationen sollen sich Wasser zu einem sozialverträglichen Preis leisten können», heisst es in Stansstad. Die Buochser schreiben, würden sie dem Preisüberwacher folgen, würde das künftig «zu wiederholt markanten Gebührensprüngen führen».

Der kantonale Rechtsdienst schrieb vergangenen September zu den Plänen aus Buochs überdies, diese könnten genehmigt werden. «Die Wasserversorgung ist damit aber noch nicht kostendeckend, wenn sämtliche künftige Kosten und Investitionen berücksichtigt werden.» Dafür wären aus heutiger Sicht 1.79 Franken (statt wie geplant 1.40) pro Kubikmeter nötig. Mit dem aktuellen Beschluss näherten sie sich «aber schrittweise der Kostendeckung».

Der Preisüberwacher machte laut Gemeinderat geltend, «dass in den letzten vier Jahren weniger investiert wurde als eingeplant und anderseits sich die offenen Reserven auf aktuell 1,2 Millionen Franken belaufen». Der Buochser Gemeinderat kontert, die Investitionen habe man nicht eingespart, sondern aufgeschoben. Die Reserven dürften schon 2023 zu Ende sein. Man stelle mit den geplanten Gebühren sicher, dass sich die künftige Nettoverschuldung in einem Rahmen von plus/minus 3 Millionen Franken bewege. Man halte darum an der «sozialverträglichen Finanzierungsstrategie» fest.

Verschuldung würde drohen

Der Stansstader Gemeinderat rechnet vor, es würde mit dem Vorschlag des Preisüberwachers «bereits in naher Zukunft zu einer Verschuldung von über 15 Millionen Franken» kommen. Der Gemeinderat finde, das sollte vermieden werden, so wie auch die drohenden wiederholten «markanten Gebührensprünge».

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