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Kommentar

Bundesratswahl wieder ohne die Zentralschweiz – das muss sich endlich ändern

Notorisch untervertreten: Seit der Gründung des Schweizer Bundesstaates 1848 waren die sechs Zentralschweizer Kantone erst acht Mal in der Landesregierung. Letztmals mit dem Luzerner Kaspar Villiger (FDP) bis 2003. Die Unterrepräsentation ist stossend, sie widerspricht auch dem Verfassungsgrundsatz einer «angemessenen Vertretung» der Landesgegenden. 

Der Luzerner Kaspar Villiger (FDP), hier bei seiner Vereidigung 1989 im Bundeshaus, war der bislang letzte von insgesamt acht Zentralschweizer Bundesräten.
Bild: Archivbild Keystone (Bern, 1. Februar 1989)

Rösti in aller Munde. Für die Nachfolge des zurücktretenden Magistraten Ueli Maurer ist der Berner Nationalrat und ehemalige SVP-Parteipräsident der Kronfavorit. Alles bereits gelaufen also? Nein. Die Geschichte der Bundesratswahlen hat gelehrt, dass Favoritinnen und Favoriten auch durchfallen im Parlament. Zudem kommt bei Albert Rösti erschwerend hinzu, dass er nicht aus der SVP-Hochburg Zürich stammt. Dort scheint man nicht sonderlich «amused», dass die besten Plätze auf dem Kandidatenkarussell derzeit mit Nicht-Zürchern besetzt sind.

Mehr Grund zum Lamentieren hätte indes die sechs Zentralschweiz Kantone mit ihren rund 860 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Seit 19 Jahren bleibt die Grossregion aussen vor. Sie war überhaupt erst acht Mal seit 1848 in der Landesregierung – ein klarer Fall von Unterrepräsentation. Denn laut Bundesverfassung gebührt den Landesgegenden eine «angemessenen Vertretung» im Bundesrat.

Die acht Bundesräte aus den Zentralschweizer Kantonen (im Uhrzeigersinn von oben links): Melchior Josef Martin Knüsel (LU, Liberale), Joseph Zemp (LU, Katholisch Konservative), Josef Anton Schobinger (LU, Katholisch Konservative), Philipp Etter (ZG, CVP), Kaspar Villiger (LU, FDP), Alphons Egli (LU, CVP), Hans Hürlimann (ZG, CVP) und Ludwig von Moos (OW, CVP).
Bild: Bilder: Archiv

Ja, die Zentralschweiz gehört endlich wieder in den Bundesrat. Aber weil die Herkunft nur ein Kriterium ist, wird es wieder nicht reichen. Denn entweder stehen die in Frage kommenden Personen nicht zur Verfügung. Oder sie sind in der eigenen Partei oder im Restparlament nicht mehrheitsfähig. Letzteres hat strategische, inhaltliche, persönliche Gründe. So bedauerlich das aus regionaler Sicht auch sein mag, am Ende entscheidet meistens die beste Schnittmengen-Kandidatur. Und das ist gar nicht mal schlecht.

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