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Nidwalden

Bundesgerichts-Urteil macht Weg zur Kiesaufbereitungsanlage noch steiniger

Für die geplante Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von mineralischen Stoffen im Galgenried verlangt das Bundesgericht eine Planungspflicht. Das sind eher schlechte Nachrichten für die Zimmermann Umweltlogistik.
Das Areal im Galgenried, wo Zimmermann Umweltlogistik eine Anlage für mineralische Stoffe wie Kies, Aushub und Recycling-Beton plant. (Bild: Matthias Piazza (Stans, 30. Mai 2022))

Matthias Piazza

«Es ist ein schwarzer Tag für die Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft in Nidwalden. Das Galgenried wäre ein idealer Standort gewesen, um Baumaterial wieder aufzubereiten.» Mit diesen Worten kommentiert Reto Zimmermann, Geschäftsführer der Zimmermann Umweltlogistik AG, den jüngsten Entscheid des Bundesgerichts. Dieses hat eine Beschwerde von drei Personen gutgeheissen, welche die Erteilung der Baubewilligung durch den Stanser Gemeinderat angefochten hatten. Dieser höchstrichterliche Entscheid bedeutet einen herben Rückschlag für das Projekt, hätten doch im Fall einer Ablehnung der Beschwerde die Bauarbeiten beginnen können.

Auf einem 20'000 Quadratmeter grossen Areal hätte Reto Zimmermann mit seinem Buochser Unternehmen schon vor Jahren eine Aufbereitungsanlage ausschliesslich für mineralische Stoffe wie Kies, Aushub und Recycling-Beton bauen wollen. «Wir wären dringend auf die neue Anlage angewiesen. Am jetzigen Standort in Buochs können wir aus Platzgründen nur sehr wenige Materialien verarbeiten und trotz intensiver Suche findet sich kein alternativer Standort.» Nun müsse man analysieren, wie es weitergeht. «Sicher ist, dass weiterhin sehr viel wiederverwertbares Material ungenutzt in der Deponie Rotzloch endgelagert werden muss.»

Zimmermanns Anwalt André Britschgi interpretiert das Urteil aus Lausanne nicht als definitives Nein zur geplanten Anlage. «Doch mit der Auflage einer Planungspflicht wird der Weg zur Realisierung noch steiniger als bisher.» Eine Planungspflicht bedeute, dass die geplante Aufbereitungsanlage mindestens im Nutzungsplan erwähnt sein müsse und hierfür ein weiterer Schritt notwendig sei. «Das heisst, dass auch die Gemeindeversammlung nochmals darüber befinden muss.» Dies alles würde die Umsetzung des Projekts weiter verzögern.

Lange Vorgeschichte

Das Vorhaben hat eine langjährige Vorgeschichte. Drei Privatpersonen reichten 2017 eine Planungsinitiative mit dem Zweck ein, eine Vorlage für die Umzonung des 35'000 Quadratmeter grossen Areals auszuarbeiten. Damit soll der Bau einer solchen Aufbereitungsanlage verhindert werden, welche die Zimmermann Umweltlogistik auf diesem Areal plant. Denn eine solche passt laut Initianten überhaupt nicht in dieses Gebiet.

Die Gemeindeversammlung stimmte 2017 dem Antrag zu. Im September 2020 beschloss eine grosse Mehrheit der rund 300 anwesenden Stanserinnen und Stanser an der Gemeindeversammlung, das Gebiet von der Industrie- in die Gewerbezone umzuzonen. Dort sind weniger Lärm und geringere Gebäudehöhen zugelassen. Das geplante Werk der Zimmermann Umweltlogistik AG hat gemäss Reto Zimmermann sogar diese Auflagen erfüllt.

Schliesslich forderten die drei Bürger in ihrer Beschwerde, die zwischenzeitlich erteilte Baubewilligung sei für nichtig zu erklären, insbesondere wegen der erwarteten drastischen Verkehrszunahme. Der Nidwaldner Regierungsrat und auch das Nidwaldner Verwaltungsgericht wiesen die Beschwerde ab.

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