Robert Knobel
Die Gemeinde Horw muss der AGZ Ziegeleien AG 2,3 Millionen Franken bezahlen. Das hat das Bundesgericht kürzlich entschieden. Das höchstrichterliche Urteil hat eine zehnjährige Vorgeschichte: 2009 beschloss das Horwer Stimmvolk, die frühere Mergelgrube Grisigen zu renaturieren und das Gebiet in eine Rekultivierungszone umzuteilen. Doch die Eigentümerin AGZ, welche in Grisigen während Jahrzehnten Mergel zur Produktion von Dachziegeln abgebaut hatte, wollte diesen Entscheid nicht hinnehmen. Sie befand, dass es sich um eine Enteignung handelt, die entschädigt werden muss. 14,5 Millionen Franken forderte die AGZ von der Gemeinde Horw.
Die Forderung wurde zunächst von der Schätzungskommission beurteilt. Diese entschied sich 2017 für einen Kompromiss: Die Gemeinde soll die AGZ zwar entschädigen – allerdings mit viel weniger Geld als gefordert. Konkret soll Horw 2,3 Millionen Franken bezahlen. Damit sollen insbesondere die Ertragsausfälle abgegolten werden, welche der AGZ durch eine Renaturierung entstehen. Zwar wird seit 2001 kein Mergel mehr abgebaut, doch die AGZ wollte das Areal als Deponie benutzen. Doch diese Einnahmequelle fiel mit dem Volksentscheid von 2009 weg. In den 2,3 Millionen sind zudem die Kosten für die Renaturierung enthalten, welche die AGZ selber ausführen muss.
Beide Seiten fechten Kompromiss an – vergebens
Der Beschluss der Schätzungskommission wurde von beiden Seiten angefochten: Der Gemeinde waren die 2,3 Millionen Franken zu hoch, für die AGZ waren sie viel zu tief. Doch das Luzerner Kantonsgericht stützte den Entscheid der Kommission im Jahr 2018 vollumfänglich. So gelangten die beiden Streitparteien schliesslich vor Bundesgericht, das der Vorinstanz nun abermals Recht gibt. Der Horwer Bauvorsteher Thomas Zemp (CVP) zeigt sich wenig überrascht über das Urteil – auch, weil bereits die beiden Vorinstanzen zu einem klaren Schluss gekommen waren. Dass die Gemeinde nun 2,3 Millionen Franken bezahlen muss, sei zwar unerfreulich.
«Doch das Wichtigste ist für uns, dass das langwierige Verfahren endlich abgeschlossen ist».
Denn der Rechtsstreit habe für die Horwer Verwaltung eine grosse Zusatzbelastung bedeutet. Zemp betont, dass die Gemeinde wegen der Millionenzahlung nicht in finanzielle Verlegenheit kommt. «Wir haben bereits Rückstellungen in der Höhe von 2,3 Millionen Franken gebildet. Die Zahlungen werden die Gemeinderechnung also nicht zusätzlich belasten.»
Nun solls in Grisigen vorwärtsgehen
Zemp erwartet nun, dass die AGZ mit den Arbeiten zur Rekultivierung der Mergelgrube unverzüglich startet. Die Gemeinde ihrerseits wird ein weiteres Projekt in Angriff nehmen, das wegen des Rechtsstreits ebenfalls blockiert war: die Sanierung der Grisigenstrasse. Auch bei der AGZ Ziegeleien AG ist man grundsätzlich zufrieden mit dem Urteil, wie Geschäftsleiter Hans-Karl Felber sagt. «Es bestätigt unsere Auffassung, wonach eine materielle Enteignung vorliegt.» Mit der Höhe der Entschädigung könne man gut leben.