Lukas Nussbaumer
Die AFR 18 der Luzerner Regierung hat einen weiteren Test bestanden. Nach dem Kantonsrat und dem Stimmvolk kommt nun auch das Bundesgericht zum Schluss, der Grundsatz der Einheit der Materie sei nicht verletzt worden. Das mag erstaunen, denn bei der AFR 18 ging es ja um das Verbinden von Sachbereichen in einer Vorlage: Da die Neuverteilung von Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden, dort der Steuerfussabtausch zwischen diesen Staatsebenen. Diese Verknüpfung war laut den höchsten Richtern jedoch zulässig. Damit ist die Hauptkritik an der AFR 18 entkräftet.
Offen ist, ob die Regierung falsche Informationen verbreitet hat. Diesen Vorwurf will das Bundesgericht nicht beurteilen – zuständig dafür sei die Regierung oder das Kantonsgericht. Die Regierung sieht sich in der Rolle des Richters. Weist sie die Vorwürfe zurück – wovon auszugehen ist –, können die Beschwerdeführer erneut ans Bundesgericht gelangen.
Bis die AFR 18 unter Dach ist, kann es also noch Jahre dauern. Wichtig sind deshalb zwei Punkte: Erstens muss die Regierung und die von ihr eingesetzte Begleitgruppe bei der Beurteilung der Auswirkungen der AFR 18 besonders viel Sorgfalt walten lassen. Schliesslich handelt es sich bei den zwölf Gemeinden, welche die Reform vor dem Urnengang bekämpft haben, um stark Betroffene. Zweitens gilt es, das angekratzte Vertrauensverhältnis zwischen der Regierung und vielen Gemeinden wieder herzustellen.