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Stromversorgung

Bundes-Rettungsschirm für die Axpo: Auch Zentralschweizer Kantone kassierten Dividenden

Der Bund stellt Energieunternehmen einen Kredit von 10 Milliarden Franken zur Verfügung. An der Axpo direkt beteiligt ist der Kanton Zug, der in den letzten zehn Jahren 3,4 Millionen Franken an Dividenden einstrich. Indirekt, aber in höherem Ausmass profitierte auch Luzern.

Der Kanton Zug ist direkt an der Axpo beteiligt, der Kanton Luzern an deren Tochterunternehmen CKW. Hier das Reusswehr der CKW in Rathausen. 
Bild: Patrick Hürlimann (Emmen, 9. Juli 2021)

Systemrelevant. Das sind nach Finanz- und Coronakrise nicht nur Grossbanken und Pflegerinnen, sondern spätestens jetzt in der Energiekrise auch die Stromunternehmen Axpo, Alpiq und BKW. Bundesrat und Parlament spannten einen Rettungsschirm von 10 Milliarden Franken. Für die Axpo sind vier Milliarden Franken reserviert. An der Axpo beteiligt sind einige Kantone aus der Nordwest- und Nordostschweiz, aber auch der Kanton Zug.

Dass nun der Bund einspringen muss, nachdem die Eigentümerkantone jahrelang durch Dividenden profitiert haben, kam im eidgenössischen Parlament nicht gut an. Der Aargauer Energiedirektor Stephan Attiger verteidigte aber gegenüber unserer Zeitung: «Es gibt in den Kantonen keine gesetzliche Grundlage, die es erlauben würde, Steuergelder als Kredit einem Stromkonzern zur Verfügung zu stellen. Ein kantonaler Schutzschirm wäre also nur mit neuen Gesetzen möglich gewesen. Der Bund hat relativ rasch gesagt, dass man das auf Bundesebene lösen muss, und in der Folge eine Gesetzesgrundlage erarbeitet.»

CKW ist Tochterunternehmen der Axpo

Trotzdem: Dividenden haben die Kantone bezogen, wenn auch im Verhältnis zum Rettungsschirm wenig. Der Kanton Zug zum Beispiel kassierte gemäss den Jahresrechnungen die letzten zwei Jahre jeweils knapp 700'000 Franken. Zwischen 2015 und 2019 nahm Zug keine Dividende entgegen; 2013 und 2014 waren es jeweils 646'000 Franken, 2012 knapp 711'000 Franken. Das macht 3,4 Millionen Franken in den letzten zehn Jahren.

Als kleinster Aktionär habe der Kanton Zug trotzdem kaum Einflussmöglichkeiten, erklärte Finanzdirektor Heinz Tännler kürzlich gegenüber der NZZ. Der SVP-Politiker plädierte dafür, dass die Axpo ihren Strom wieder direkt an die Kantonswerke verkaufen sollte. «Die Versorgungssicherheit in der Schweiz muss wieder einen viel grösseren Platz im Geschäftsmodell der Axpo erhalten.» Dass der Bund den Rettungsschirm spannt, dafür hat Tännler wenig Sympathien.

Komplizierter ist die Ausgangslage beim Kanton Luzern. Dieser ist zu 9,9 Prozent an CKW beteiligt, welche wiederum zu 81 Prozent ein Tochterunternehmen der Axpo ist und als solche unter den Axpo-Rettungsschirm gehört, falls er denn benötigt würde. Der Kanton Luzern hat gemäss den Jahresrechnungen jährlich zwischen 1,2 und 3,5 Millionen Franken an Dividenden ausbezahlt erhalten; insgesamt 21,8 Millionen Franken seit 2012.

Fonds hätte Rechtsgrundlage benötigt

Wäre es nicht besser gewesen, das Geld in einen Fonds einzuzahlen, statt Dividenden zu beziehen? Dazu schreibt der Kanton Luzern auf Anfrage: «Nein, weil ein Fond immer ein Teil der Staatskasse ist. Mit einem Fonds wäre die Verbuchungsart eine andere. Zudem braucht ein Fonds eine Rechtsgrundlage. Diese besteht für den vorgeschlagenen Fonds nicht.» Der Kanton begrüsse angesichts des Risikos einer Energiemangellage alle Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit. «Der Rettungsschirm bezweckt die kurzfristige Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit der gesamten Schweiz im Krisenfall und ist entsprechend auch für den Kanton Luzern wichtig.»

Neben der CKW ist im Kanton Luzern auch EWL für die Energieversorgung zuständig. Diese profitiert gemäss dem Kanton nicht direkt oder finanziell vom Axpo-Rettungsschirm. Da allerdings die Axpo ein systemrelevanter Energieanbieter sei, sorge der Rettungsschirm für Sicherheit und Stabilität im Schweizer Strommarkt. «Diese Sicherheit ist wiederum für EWL von Bedeutung, wenn sie Strom von Axpo bezieht.»

Führungsstab tagt wöchentlich

Der Kanton Luzern hat für die Vorbereitung und Bewältigung einer potenziellen Mangellage den kantonalen Führungsstab eingesetzt. Die Mitglieder würden derzeit wöchentlich tagen und sich auf verschiedene Szenarien vorbereiten. «Zu gegebener Zeit» trete der Stab mit den sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Spitälern und Blaulichtorganisationen in Kontakt.

Immerhin: CKW versichert, dass die Inanspruchnahme des Rettungsschirms unwahrscheinlich sei, da das Bilanzvolumen wesentlich geringer als bei der Axpo sei. Die Axpo selbst antwortet derweil auf die Frage, ob der Rettungsschirm überhaupt für CKW gelten würde, ausweichend: CKW selbst habe «formell keinen Anspruch». Die übrigen Zentralschweizer Kantone dürften vom Rettungsschirm des Bundes nicht direkt tangiert sein. Die jeweiligen Energiedirektoren stehen aber in der Zentralschweizer und Schweizer Konferenz miteinander in Kontakt. Für die Energieversorger in der Region fungiert CKW als Koordinatorin.

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