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Luzern

Bund bewilligt Schliessung der Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw

Die Einsprachen gegen die Aufhebung der Gleisquerungen sind vom Bundesamt für Verkehr abgewiesen worden. Die Diskussionen sind aber noch nicht beendet.
Der Übergang Horwerstrasse/Krienserstrasse soll aufgehoben werden. Möglich ist, dass dort als Ersatz eine Überführung entsteht. Bild: Pius Amrein (Kriens 22. Februar 2018).

Stefan Dähler

Stefan Dähler

Fünf Minuten Umweg sind zumutbar. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Verkehr (BAV). Es hat sieben Einsprachen gegen die Aufhebung der Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw sowie die geplante Unterführung Wegmatt nahe des Bahnhofs Horw abgewiesen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Die Unterführung Wegmatt stelle eine «angemessene Alternative» dar, der Umweg für die Einsprechenden» sei «zumutbar und verhältnismässig», heisst es auf Anfrage beim BAV. Für direkte Anwohner der Übergänge hätte die Schliessung einen Umweg von maximal fünf Minuten Fussweg zur Folge, um auf die andere Seite der Gleise zu gelangen. Weiter erwähnt das BAV Sicherheitsaspekte: Da künftig noch mehr Züge auf der Strecke verkehren, würde das Unfallrisiko bei den ebenerdigen Übergängen steigen.

«Das ist ein wichtiger Meilenstein»

Zufrieden mit dem Entscheid des BAV ist man bei der Zentralbahn, die das Gesuch eingereicht hat. «Die Massnahmen sollen ab Januar bis Herbst 2019 umgesetzt werden», sagt Gunthard Orglmeister, Leiter Infrastruktur bei der Zentralbahn. Vom 18. März bis 14. April wird der Betrieb zwischen Luzern und Alpnachstad wegen der Umbauarbeiten in Kriens Mattenhof, Horw, Hergiswil und dem Tunnel Lopper 1 unterbrochen sein. «Die Hauptarbeiten an der Unterführung müssen während dieser Sperre realisiert werden», sagt Orglmeister.

Erfreut ist man auch bei der Gemeinde Horw, welche die Unterführung Wegmatt realisieren soll. «Das ist ein wichtiger Meilenstein», sagt Bauvorsteher Thomas Zemp (CVP). Man müsse aber noch die Rechtskraft abwarten. «Ansonsten sind wir bereit, mit dem Bau der Unterführung beim Betriebsunterbruch loszulegen.»

Anders sieht die Gemütslage natürlich bei den Einsprechern aus. Zu ihnen gehören unter anderem die Luzerner Sektionen von Pro Velo und des VCS, die eine Sammeleinsprache eingereicht haben. «Der Entscheid des Bundes ist eine Enttäuschung», sagt Elias Vogler, Geschäftsführer des VCS Luzern. «Es entstehen im Gebiet viele Neubauten und man betont stets, dass der Fuss- und Veloverkehr dort gefördert werden soll, um ein Verkehrschaos zu vermeiden. Die Aufhebung der Bahnübergänge widerspricht dieser Absicht.» Ob der VCS den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterzieht, ist noch offen.

Ähnlich argumentiert Cla Büchi, Anwohner und Krienser SP-Einwohnerrat. Er hat einen Vorstoss zum Erhalt der Übergänge eingereicht und eine Einsprache mitunterzeichnet. «Eine gute Vernetzung wäre wichtig in Luzern Süd.» Er erwartet nun, dass der Gemeinderat hart bleibt und sich weiter für den Erhalt der Bahnübergänge einsetzt.

Neue Überführung als Ersatzlösung?

Der Krienser Gemeinderat nimmt zum Entscheid noch keine Stellung. Man müsse das weitere Vorgehen zuerst besprechen, sagt Bauvorsteher Matthias Senn (FDP). Grundsätzlich bieten sich folgende Möglichkeiten: den Entscheid anzufechten oder den Bau einer neuen Überführung im Bereich Krienser-/Horwerstrasse als Ersatz für die wegfallenden Übergänge zu prüfen. Die neue Überführung würde auch der VCS begrüssen, sollte die Aufhebung der bestehenden Querungen nicht zu verhindern sein, so Elias Vogler. Vorgesehen wäre eine Passerelle, die mit Treppe und Lift erreichbar ist, damit auch Velos transportiert werden können (wir berichteten).

«Eine Machbarkeitsstudie liegt vor, offen ist noch die Frage der Finanzierung», sagt Gunthard Orglmeister. «Wenn Kriens den Bau realisieren will, würden wir uns aber beteiligen.» So hat die Zentralbahn pro aufgehobenen Bauübergang 0,5 Millionen Franken als Beitrag für Ersatzerschliessungen vorgesehen. Da in jeder Gemeinde einer der Bahnübergänge liegt, könnte Kriens mit 0,5 Millionen als Beitrag rechnen.

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