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Uri

Bürgler Landrätin stellt Fragen zu Entschädigungen bei der Kesb

Claudia Gisler (CVP) kritisiert den Verzug der Entschädigung von privaten Mandatsträgern. Die Landrätin hat nun eine kleine Anfrage eingereicht.

(pz) Am 1. Januar 2013 trat das Gesetz über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Den Vollzug übernahm die neu gegründete Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Uri. «Sie stand von Beginn an unter einem schlechten Stern und gab immer wieder Anlass zu Vorstössen im Landrat und zu Medienberichten», schreibt Landrätin Claudia Gisler (CVP, Bürglen) in einer Kleinen Anfrage. Sie nimmt Bezug auf einen Artikel in der «Urner Zeitung», der am 10. Oktober erschienen ist. Die Kesb Uri wird aufgrund von Abgängen und Abwesenheiten ad interim geführt, Sie sei aber jederzeit beschlussfähig gewesen.

Laut Gisler setzt die Kesb für die Mandatsführung – nebst der Berufsbeistandschaft Uri – private Mandatsträger (PriMas) ein, welche Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und Spesenersatz hätten. «Im Abstand von maximal zwei Jahren müssen die PriMas einen periodischen Bericht zur Genehmigung einreichen. Von den Mandatsträgern wird die fristgerechte Einreichung des Berichts verlangt», schreibt die Landrätin weiter. Auf dessen Genehmigung sowie die Entschädigung und den Spesenersatz müssten die Primas aber mehr als anderthalb Jahre warten. Die Landrätin stellt in diesem Zusammenhang dem Urner Regierungsrat folgende Fragen:

  • Wurden die PriMas über den Verzug der Genehmigung des Berichts und der Rechnung sowie der Entschädigungs- und Spesenersatzzahlung informiert? Innerhalb welchen Zeitraums kann der Verzug aufgearbeitet werden?
  • Kann die Kesb gewährleisten, dass Entscheide innerhalb nützlicher Frist gefällt werden? Oder müssen weitere Verzögerungen in Kauf genommen werden, die für die Involvierten unbefriedigend sind?
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