Die Innerschweizer Kantone – Luzern, Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Uri – haben entschieden, der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) bestehende Schulden im Rahmen von sechs Millionen Franken zu erlassen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Bund (wir berichteten). Der Beitrag beziehungsweise der Verzicht des Kantons Uri beläuft sich dabei auf 269’400 Franken.
Im Rahmen einer Interpellation fordert der SVP-Landrat Pascal Arnold (Flüelen) nun weitere Informationen zu diesem Beschluss. Zum einen möchten er und die drei Mitunterzeichner – Theophil Zurfluh (FDP, Sisikon), André Hafner (FDP, Seelisberg) und Andreas Gisler (CVP, Bauen) – vom Regierungsrat wissen, wie hoch das effektive Darlehen vom Kanton Uri war, als er sich 1989 und 1991 an den Investitionen in die Flotte beteiligte und zu welchen Bedingungen dieses gewährt wurde. Das steht in direkter Verbindung zur zweiten Frage, die in der Interpellation gestellt wird. Da der Schuldenerlass als «buchhalterische Lösung» dargestellt wurde, stelle sich die Frage, ob ursprünglich überhaupt geplant war, dass das Darlehen zurückbezahlt wird. Damit ist unklar, was mit dem Restbetrag des Urner Darlehens geschieht, insbesondere, falls die SGV weitere Hilfszahlungen benötigt.
Regierungsrat soll Fragen zu zukünftigen Investitionen klären
Da die Leitung der Verhandlungen für den Schuldenerlass vom Kanton Luzern geführt wurden, stellt sich für die Interpellanten auch die Frage, inwiefern der Kanton Uri Einfluss genommen hat, und ob es bereits vor der Coronakrise Gespräche zwischen der SGV und dem Regierungsrat bezüglich Schuldenerlass gegeben hat sowie auch, welche weiteren finanziellen Verpflichtungen zwischen dem Kanton und der Schifffahrtsgesellschaft bestehen.
Weiter soll geklärt werden, welche Bedingungen an den Schuldenerlass geknüpft sind. Dabei werden folgende Beispiele erwähnt:
- Verzicht auf Dividendenausschüttung
- Verzicht auf Härtefallgelder
- weiterhin attraktives Fahrplan-Angebot (mehrere Schiffskurse pro Tag auch in der Wintersaison)
Weiter stellt sich gemäss der Interpellation die Frage nach zukünftigen Investitionen. «Mit welchen Kosten müssen die Anrainergemeinden rechnen, wenn die SGV nicht bereit ist, Sanierungskosten für Schiffhaltestellen zu übernehmen?» (jb)