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Obwalden

Obwaldner Regierung erlässt Regeln für Zeit ohne Budget

Was darf trotz budgetlosem Zustand ausgegeben werden und was nicht? Die Obwaldner Regierung hat Regeln dafür erlassen. Sie gelten über den 24. Januar hinaus, falls dann noch kein Budget vorliegen sollte. Vorderhand sollten beispielsweise keine Spesen gemacht werden.
Regierungsrätin Maya Büchi und Landamann Christoph Amstad auf dem Weg zur Pressekonferenz nach der verlorenen  Abstimmung über die Finanzsstrategie. (Bild: Dominik Wunderli (Sarnen, 23. September 2018))

Markus von Rotz

Der Kantonsrat hat Anfang Dezember den Entscheid über das Budget 2019 aufgeschoben. Er ist nun für den 24. Januar geplant. Es gebe allerdings «keine Gewissheit, dass wir im Januar das Budget genehmigen, wenn man schon heute die verschiedenen Einzelinteressen hört», sagte CVP-Fraktionspräsident Marcel Jöri an jener Sitzung. Mindestens für drei Wochen wird der Kanton auf jeden Fall kein Budget haben.

Wie damit umzugehen ist, wird in einem einzigen Satz im Finanzhaushaltsgesetz geregelt. Dort steht, der Kantonsrat genehmige das Budget bis am 31. Dezember, und der Nachsatz: «Liegt am 1. Januar noch kein Budget vor, so ist der Regierungsrat ermächtigt, die für die ordentliche Staatstätigkeit notwendigen Ausgaben zu tätigen.» Um sicherzustellen, dass der Kanton handlungsfähig bleibt, hat die Regierung nun interne Richtlinien erlassen. Sie gelten ab 1. Januar und bis zum Zeitpunkt, an dem der Kanton ein rechtmässiges Budget hat, wie Finanzdirektorin Maya Büchi auf Nachfrage erklärte. Es könne auch kein Referendum mit Volksabstimmung drohen: «Der Kantonsrat entscheidet über das Budget endgültig.»

Prämienverbilligungen sind nicht gefährdet

Bereits damals im Kantonsrat hatte Dominik Rohrer, Präsident der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission, gesagt: «Die Polizei wird weiter ausrücken, die Löhne werden weiter ausbezahlt.» Die Regierung ergänzt zudem, dass auch weiterhin Büromaterial für die normale Staatstätigkeit gekauft werden kann. Zudem dürfen defekte Geräte ersetzt werden, «Neubeschaffungen sind aufzuschieben». Keine Sorgen müssen sich zudem Empfänger von Prämienverbilligungen machen – anders als seinerzeit im Kanton Luzern.

Der Grund ist, dass der Kantonsrat jährlich in einem separaten Beschluss den Selbstbehalt fürs Folgejahr festlegt. «Die Auszahlung richtet sich nach diesem Selbstbehalt und kann deshalb auch ohne genehmigtes Budget erfolgen», schreibt die Regierung weiter. Dasselbe gelte etwa für Kantonsbeiträge ans Rütimattli oder ans Kantonsspital. «Der Regierungsrat muss aber nicht jeden Kassenzettel selber beurteilen», sagt Maya Büchi. «Ausgaben wie Abonnements, die über den Jahreswechsel laufen, werden bezahlt. Alles andere würde gegen Treu und Glauben verstossen.» Die Departemente müssten alle Ausgaben beurteilen, ob sie nötig seien, in Zweifelsfällen entscheide dann der Regierungsrat.

Regierung in corpore von Seminar abgemeldet

Die Löhne werden auf der Basis 2018 ausbezahlt. «Allfällige individuelle Lohnerhöhungen würden wir später nachzahlen, weil ja ein Budget fürs ganze Jahr gilt, auch wenn es Anfang Jahr noch nicht steht.» Spesen aber dürfen laut Büchi derzeit eigentlich keine gemacht werden. «Konferenzen besuchen wir nur, wenn es dringend nötig ist und wir auf das dort kommunizierte Wissen nicht verzichten können. Die Regierung hat sich darum in corpore für das CH-Seminar, eine dreitätige Weiterbildungsveranstaltung für alle Regierungsräte der ganzen Schweiz, abgemeldet. Es entsteht dadurch dem Kanton nicht wirklich ein Schaden», begründet Büchi den Schritt. «Wir entscheiden hier von Fall zu Fall und mit grösster Zurückhaltung.»

Nicht betroffen sind laut Büchi laufende Investitionsprojekte beziehungsweise alle vom Kantonsrat bereits genehmigten. «Aber neue dürfen nicht angepackt werden.» Sollte nun ein Hochwasser oder eine grosse Lawine teure Folgekosten auslösen, könnte die Regierung auch hier selber entscheiden, unabhängig vom Betrag. «Sie muss dann abschätzen, was nötig ist, um Schaden zu verhindern.» Budgetrelevante freie Ausgaben würden nur ausgelöst, um Schaden abzuwenden», hatte Büchi Anfang Dezember im Kantonsrat erklärt. Die Regierung habe dafür zu sorgen, dass die Staatstätigkeit nicht zum Erliegen komme.

Viele Wechsel in der Verwaltung

Der geplante Abbau von 20 Stellen in der Verwaltung bleibe eine Zielgrösse, sagt Büchi. Dass man die Umsetzung um ein Jahr verlängert habe, liege auch daran, «dass wir aktuell um die 15 Prozent Wechsel haben – 8 bis 10 Prozent wären üblich – und darum nicht in Zeiten von Vakanzen oder Neueinarbeitungen die übrigen Mitarbeiter noch zusätzlich belasten wollen. Leute finden im Moment bessere Stellenangebote, namentlich etwa im Kanton Luzern.» Der Regierungsrat überprüfe aber in jedem Fall, ob eine frei werdende Stelle neu besetzt werden müsse. «Wenn sie auf unserer Abbauliste ist, werden wir das nicht mehr tun.»

Budget wird «marginal »besser

Auf die Frage, ob es noch Anpassungen beim Ergebnis gebe, wie im Dezember in Aussicht gestellt, sagt die Finanzdirektorin: «Wir haben alle Departemente nochmals Nachbesserungen machen lassen, aber das Budget wird sich nicht wesentlich verändern», sagt Finanzdirektorin Maya Büchi. «Bezogen auf den Gesamtbetrag ist das marginal.» Der Regierungsrat habe die Änderungen inzwischen zur Kenntnis genommen und wolle sie Anfang Jahr veröffentlichen.

«Der Bürger wird direkt nicht viel von diesem Zustand spüren, falls das Budget im Januar beschlossen wird», ist Büchi überzeugt. Die Kantonsschule habe allerdings ihren Wintersporttag 2019 abgesagt, weil der Kanton den laut Bundesgericht nicht erlaubten Elternbetrag mangels Budget nicht übernehmen könne. Bewilligte Investitionen dürfen ausgeführt werden, die Löhne werden ausbezahlt, nur Spesen dürfen aktuell keine gemacht werden, was auch die Gesamtregierung konkret betrifft.

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