Hugo Bischof
Wie weiter mit den beiden Liegenschaften an der Obergrundstrasse 99 und 101 in Luzern? Sie gehören Joergen Bodum von der gleichnamigen Haushaltswarenherstellerin, stehen seit längerer Zeit leer und sorgten durch Hausbesetzungen für Schlagzeilen. Zum Zankapfel geworden ist vor allem das Gebäude an der Obergrundstrasse 99. Seine Fassade bröckelt ab, der Garten ist überwuchert, das offenbar undichte Dach ist nur lose mit Plastik abgedeckt.
«Offensichtlich lässt der Besitzer seine Villa bewusst verlottern», sagt ein Nachbar, der Architekt Bruno Hermann:
«Der Regen kann ungehindert in die Konstruktion eindringen. Wenn nichts geschieht, droht das Gebäude ernsthaft Schaden zu nehmen, bis hin zum Zerfall.»
Das Gebäude sei Teil eines schützenswerten Ensembles von Bauten aus der Jugend- oder Heimatstil-Epoche.
Spielt der Eigentümer auf Zeit?
Der Eigentümer will das aus dem 19. Jahrhundert stammende Gebäude abreissen und durch einen Neubau ersetzen. Die Stadtluzerner Baudirektion ist nicht grundsätzlich dagegen. Nur: Über die Art des Neubaus ist man sich uneinig. Hermann vermutet, dass der Besitzer auf Zeit spielt: «Wenn genug Zeit verstreicht, wird die Stadt die Abbruchbewilligung erteilen müssen, da die Verhältnismässigkeit einer Wiederherstellung dann nicht mehr gegeben ist.»
Hermann fordert einen neuen Gesetzespassus, im Sinn von: «Wenn ein Eigentümer seine Liegenschaft absichtlich/fahrlässig/wissentlich verlottern lässt, erlischt der Anspruch auf eine spätere Abbruchbewilligung oder Neubaubewilligung.» So werde der Eigentümer gezwungen, «die Liegenschaft wieder originalgetreu zu rekonstruieren, unabhängig des Zustandes und unabhängig der Verhältnismässigkeit.»
Der Stadtrat sei sich der schwierigen Situation «sehr wohl bewusst», sagt Baudirektorin Manuela Jost (GLP). Sie betont aber:
«Es ist nicht Aufgabe der Stadt, private Liegenschaften auf ihren Erhaltungszustand hin zu kontrollieren, solange keine Gefährdung Dritter, beziehungsweise der Öffentlichkeit besteht.»
Jost weist auf Artikel 141 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes PBG hin. Er lautet: «Bauten und Anlagen und ihre Umgebung sind zur Wahrung eines schutzwürdigen Orts- und Landschaftsbildes in gutem Zustand zu erhalten.» Was dies konkret bedeutet, wird aber nicht ausgeführt. Die Stadträtin sagt dazu: «Wird bei Objekten mit privater Eigentümerschaft eine starke Vernachlässigung des ordentlichen Unterhalts festgestellt, wird im konstruktiven Dialog mit dem Grundeigentümer eine Lösung beziehungsweise Verbesserung gesucht.»
«Mit grossen Prozessrisiken verbunden»
Die Durchsetzung gegen den Willen des Eigentümers sei aber «sehr aufwendig und mit grossen Prozessrisiken verbunden». Zudem müsste eine notwendige Ersatzmassnahme «baulich durch die Stadt Luzern umgesetzt werden, und die Kosten wären durch die Stadt Luzern vorzuschiessen». Entsprechend sei eine solche Ersatzmassnahme im Kanton Luzern noch nie durchgeführt worden. Die Wiederherstellung sei Sache der Gemeinde, bestätigt Judith Setz vom kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement. Die Gemeinde, hier die Stadt, beurteile, «ob der Zustand der Bauten gut ist oder nicht». Gegen eine Verfügung der Stadt könne sich der Eigentümer mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vor Kantonsgericht wehren.
Die Stadt beziehungsweise die Abteilung Städtebau sei «im regelmässigen Kontakt mit den Beauftragten von Bodum Invest, um raschmöglichst eine Lösung zu finden», betont Stadträtin Jost. Die Häufigkeit der Treffen sei «abhängig von den Planungsfortschritten des privaten Eigentümers». Das genügt Hermann nicht. Er fragt: «Könnte eine Mahnung nicht mindestens eine Warnung an den Eigentümer sein oder ihn gar motivieren, das Schutzdach wieder ordentlich herzustellen?»
Besorgt ist auch der Architektenverband SIA Zentralschweiz. Dessen Präsident Patrik Bisang betont: «Es ist ausgesprochen bedenklich, dass die baukulturell wichtigen Villen an der Obergrundstrasse seitens der Eigentümerschaft nicht angemessen unterhalten und auch nicht vor Umwelteinflüssen genügend geschützt werden. Mittel- bis langfristig droht der Zerfall der Bausubstanz.» Seitens der Behörden müsse «alles unternommen werden, um hier eine Lösung zu finden».
Hoffnungsschimmer für eine der Villen
Die Bodum Invest nimmt momentan keine Stellung. Bruno Hermann zeigt uns die einzige Mail-Nachricht, die er von Joergen Bodum vor gut drei Jahren erhielt. Darin heisst es unter anderem:
«Wir haben seit 1969 in der Schweiz und in Dänemark Häuser gebaut und renoviert; deshalb können Sie versichert sein, dass es in der richtigen Qualität geschehen wird.»
Für die zweite Bodum-Villa an der Obergrundstrasse 101 besteht eine rechtskräftige Baubewilligung für den Umbau und die Sanierung. Ob die Arbeiten begonnen haben, ist unklar. Bruno Hermann geht aber davon aus, dass dieses Gebäude «gemäss den Baueingabeplänen, vorbildlich saniert und umgebaut wird». Für Hermann ein Hoffnungsschimmer.