Stefan Dähler
Stefan Dähler
Wie die Stadt Luzern und Emmen will nun auch Kriens ein Finanzhaushaltsreglement mit Schuldenbremse einführen. Die Idee ist nicht neu, die FDP hatte einst in einer Initiative ein solches gefordert, diese wurde aber von der Exekutive teilweise für ungültig erklärt und dann zurückgezogen. Inzwischen hat der Wind gedreht. Letzten November forderte der Krienser Einwohnerrat im Rahmen der Budgetdebatte, dass der Stadtrat ein Reglement erarbeitet. Nun liegt es vor. Gerade rechtzeitig hin auf die neue Version des Budgets 2021, die der Stadtrat nach dem Nein zur ersten Version im Januar erarbeiten musste und nun in den nächsten Tagen ebenfalls vorliegen dürfte. Beide Geschäfte kommen im April in den Einwohnerrat.
Das Krienser Reglement geht in einigen Punkten weiter als jenes der Stadt Luzern oder jenes, das in Emmen geplant ist. So müssen die Investitionen bis 2024 einen Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent aufweisen, in Emmen und Luzern sind es 80 Prozent im Schnitt von fünf Jahren. «Das Ziel ist, in dieser Legislatur keine weiteren Schulden anzuhäufen, sondern abzubauen», sagt der Krienser Finanzvorsteher Roger Erni (FDP). Bekanntlich weist Kriens eine sehr hohe Verschuldung von rund 200 Millionen Franken auf. Bei dieser Vorgabe orientiert sich der Stadtrat am 2019 erstellten Strategiepapier «Stadtfinanzen im Gleichgewicht». «Im Gegensatz zu diesem ist das Reglement nun verbindlich», sagt Erni.
Die geplanten Schulhausprojekte wie Ausbauten oder Schadstoff-Sanierungen könnten aber nach wie vor durchgeführt werden. Beim Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent handelt es sich um eine Übergangsbestimmung. Ab 2025 sind dann ebenfalls 80 Prozent vorgesehen.
Zahlen müssen über fünf Jahre hinweg ausgeglichen sein
Eine weitere wichtige Bestimmung des Reglements ist, dass die Rechnungen der vergangenen fünf Jahre zusammengezählt mindestens ausgeglichen sein müssen. Dasselbe gilt für die Budgets beziehungsweise Finanzplanzahlen der kommenden fünf Jahre. «Defizite sind grundsätzlich möglich, müssen aber in diesem Zeitraum kompensiert werden», sagt Erni. Schliesst eine Rechnung schlechter ab als budgetiert, müssen 50 Prozent des Fehlbetrags innerhalb von fünf Jahren ebenfalls kompensiert werden. «Der Stadtrat wird dann verpflichtet, im nächsten Budget sowie Aufgaben- und Finanzplan Massnahmen einzuleiten, um dieses Ziel zu erreichen. Reichen diese nicht aus, muss der Stadtrat eine Steuererhöhung beantragen.» Schliesst eine Rechnung besser ab als budgetiert, müssen 50 Prozent des Mehrertrags für den Schuldenabbau verwendet werden.
Im Gegensatz zu Emmen und Luzern will der Krienser Stadtrat jedoch darauf verzichten, eine jährliche Obergrenze für Defizite festzulegen. «Die Pflicht, innerhalb von fünf Jahren ausgeglichene Zahlen zu erreichen, ist aus unserer Sicht ausreichend», sagt Erni. Weiter will der Stadtrat keine Obergrenze für die Verschuldung festschreiben. Im Strategiepapier «Stadtfinanzen im Gleichgewicht» war noch von 220 Millionen die Rede. «Hier wollen wir dem Einwohnerrat die Freiheit lassen, den Zielwert jeweils im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans festzulegen.»
Keine Ausnahmen bei Pandemien oder Naturkatastrophen
Ein weiterer Unterschied zu Emmen: Dort will der Gemeinderat Abweichungen bei Ereignissen wie Naturkatastrophen und Pandemien sowie für die Realisierung von Grossprojekten zulassen. «Das ist für uns kein Thema», sagt Erni. Stand heute werde die Coronakrise die Krienser Finanzen nicht allzu stark belasten. Stattdessen hat der Stadtrat andere Ausnahmeregelungen eingeplant: Die Vorgabe mit den ausgeglichenen Rechnungen gilt erst ab 2020. Das 5,6-Millionen-Defizit von 2019 wird also nicht berücksichtigt. Auch die Renten für die Altstadträte, die die Rechnung 2020 mit rund 2,4 Millionen Franken belasten, sollen ausgeklammert werden. Erni:
«Sonst hätten wir praktisch keinen Spielraum mehr gehabt.»
Der «frische Wind», wie der seit letztem Jahr komplett neu zusammengesetzte Stadtrat in Kriens auch genannt wird, wolle «die Stadt weiterentwickeln und trotz schwieriger Lage gewisse Projekte realisieren».
Wie der Stadtrat die Vorgaben des Finanzhaushaltsreglements im Budget 2021 sowie im damit zusammenhängenden Aufgaben- und Finanzplan umsetzt, kommuniziert er noch nicht. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten, die auch kombiniert werden können: Sparen sowie Steuern und Gebühren erhöhen oder Kennzahlen, wie das Wachstum der Steuerkraft, anpassen.