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Luzern

Bienenhaus ohne Bewilligung erstellt: Bundesgericht stärkt den Moorschutz

Seit zehn Jahren befassen sich Behörden und Gerichte mit einem Bienenhaus, das ohne Bewilligung im Krienser Hochwald erstellt wurde. Nun rügen die höchsten Richter der Schweiz das Luzerner Kantonsgericht. Dieses muss den Fall neu beurteilen.

Der Moorschutz dürfte den Besitzern eines Bienenhauses im Krienser Hochwald zum Verhängnis werden. Das geht aus einem Bundesgerichtsurteil hervor, das am Donnerstag publiziert wurde. Die Lausanner Richter kommen zum Schluss, das Luzerner Kantonsgericht habe mit seinem Urteil in dem Fall Bundesrecht verletzt. Es müsse diesen neu beurteilen und dabei auch den Moorschutz berücksichtigen.

Damit ist zwar noch nicht entschieden, ob das Bienenhaus abgerissen werden muss. Dennoch dürfte der Entscheid des Bundesgerichts eine nachträgliche Bewilligung der Baute praktisch verunmöglichen. In einer Mitteilung zeigt sich die Umweltorganisation Pro Natura erfreut: Der Schutz der verbleibenden Hoch- und Flachmoorflächen werde verbessert. Der stellvertretende Geschäftsführer Samuel Ehrenbold wird in der Mitteilung zitiert: «Es ist nun klar, dass bei unbewilligten Bauten ab sofort die aktuellen Moorschutzbestimmungen gelten, auch wenn eine Anlage bereits vor vielen Jahrzehnten erstellt wurde.» Pro Natura rechne damit, dass unbewilligte Bauten und Anlagen in geschützten Mooren vermehrt zurückgebaut werden müssen.

Das Bienenhaus wurde in den 1950er-Jahren im Krienser Hochwald gebaut. Es befindet sich zwischen zwei Mooren. Zwischenzeitlich wurde die Baute auch als Ferienhaus benutzt. 2010 verlangten die Krienser Behörden ein nachträgliches Baugesuch. Dann folgte der Gang durch die Instanzen. Schon zwei Mal musste sich das Kantonsgericht mit dem Fall befassen. Mit dem nun vorliegenden Urteil geht der Fall zum dritten Mal ans Kantonsgericht. Die Gerichtskosten von 4000 Franken müssen die Besitzer des Bienenhauses bezahlen.

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