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Luzern

Bezirksgericht Willisau verurteilt TV-Koch für zwei Vergehen

Ein bekannter Koch kassiert eine bedingte Geldstrafe: Er soll einen Gastronomen aus einer Luzerner Landgemeinde um Tausende Franken geprellt haben.

Es ist ein Koch-Duell mit scharfen Gewürzen: Auf der einen Seite der 33-jährige Beschuldigte, der an der Sat 1-Show «The Taste» teilgenommen hatte, auf der anderen der Gastronom aus einer Luzerner Landgemeinde, der für den TV-Koch einen Event für 150 Personen durchführte. Der Anlass wurde von einem Kunden des Beschuldigten gebucht.

Der Gastronom (und Privatkläger) investierte in den Event 24'000 Franken. Der Beschuldigte kassierte vom Kunden 6500 Franken, davon sah der Privatkläger aber nichts. Der Beschuldigte ist auch einem seiner drei Kinder Geld schuldig, weil er den Unterhaltszahlungen nicht nachgekommen ist.

Urteil vom Beschuldigten abermals angefochten

Die Staatsanwaltschaft Sursee belegte den Mann für Betrug und Vernachlässigung der Unterhaltspflicht für einen Sohn mit einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 30 Franken unbedingt. Dagegen erhob der Beschuldigte Einspruch.

So kreuzten die beiden am 3.Juni im Bezirksgericht Willisau erneut die Klingen. Die Richterin verurteilte den bekannten Koch nun zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 60 Franken, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss der Mann sämtliche Kosten des Verfahrens (rund 6500 Franken) bezahlen. Gegen das Urteil hat die Verteidigung Berufung eingereicht.

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