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Luzern

Beziehungsdrama: Gericht bleibt bei versuchter Tötung und fordert Haft

Die «Unfallvariante» nehmen die Richter dem Beschuldigten nicht ab. Das Gericht folgt mit seinem Schuldspruch der Vorinstanz.
Luzerner Kantonsgericht am Hirschengraben 16 in Luzern.  (Bild: Pius Amrein)

Sandra Monika Ziegler

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Kubaner mit spanischen Wurzeln am 14. August 2019 wegen versuchter Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Beklagte zog das Urteil ans Kantonsgericht weiter. Dieses bestätigt nach der zweiten Verhandlung die Strafe der Vorinstanz. Das Urteil liegt im Dispositiv vor und wird den Parteien schriftlich zugestellt. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Im Dezember 2015 kam es zwischen dem Beklagten und seinem Schweizer Partner in der gemeinsamen Wohnung zum dramatischen Streit. Am Ende soll der Beklagte seinen 20 Jahre älteren Partner mit Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Bereits an der ersten Berufungsverhandlung von Ende Oktober 2020 bestreitet der 50-Jährige den Vorwurf. An der zweiten Ende Dezember ebenfalls.

Letzter Kontakt nach der U-Haft

Nach der Tat wurde der Kubaner verhaftet. Er weilte rund 123 Tage in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung habe er mit seinem Ex-Partner telefoniert, sagte dieser an der letzten Verhandlung vor Kantonsgericht. Seither hatte er keinen Kontakt mehr, das war 2016.

Auf die Aussage des Kubaners, er habe ihn retten und nicht verletzen wollen, es sei ein Unfall gewesen, gab das Opfer an: «Ich war voll von Brennsprit wie ein begossener Pudel. Als ich die Zündholzschachtel sah, erkannte ich die Gefahr.» Die Beziehung sei schwierig und anstrengend gewesen.

Haft und happige Kosten

Den Aussagen des Opfers glaubte der Verteidiger des Beklagten nicht, er forderte einen Freispruch. Doch die Richter misstrauten dem Beklagten und verurteilten in wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung. Das Verfahren hat Jahre gedauert, dementsprechend hoch sind die Verfahrenskosten. Der Beklagte wird bei einem Schuldspruch knapp 100'000 Franken bezahlen müssen. Dazu kommen 35'000 Franken Genugtuung an seinen Ex-Partner und eine Parteientschädigung von 15'000 Franken. Zudem hat er eine Pass- und Schriftensperre, damit er die Schweiz auf legalem Weg nicht verlassen kann.

Das Urteil kann nach der schriftlichen Begründung an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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