Bei Bewilligungen für eine Berufsausübung im Gesundheitsbereich soll künftig nicht mehr die Selbständigkeit, sondern die fachliche Verantwortung massgebend sein, heisst es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Weiter soll für Augenoptiker die Bewilligungspflicht aufgehoben, jene für medizinische Masseure hingegen wieder eingeführt werden, «damit eine Mehrwertsteuerbefreiung für diese Tätigkeit erreicht werden kann», wie es heisst. Ferner sollen gesetzliche Grundlagen für das elektronische Patientendossier geschaffen werden. Ausserdem soll der Kanton den Aufbau und Betrieb ambulanter Einrichtungen unterstützen können, falls die medizinische Grundversorgung nicht mehr gewährleistet sein sollte. Die Möglichkeit, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige oder Informations- und Anlaufstellen zu unterstützen, soll ebenfalls explizit im Gesetz verankert werden. (om)