Gemäss den Angaben eines Sprechers der Behörde setzt sich die Geldstrafe aus 70 Tagessätzen zu 80 Franken zusammen. Zudem müsse er Fehlbare Gebühren und Untersuchungskosten von über 1600 Franken bezahlen, hiess es in der Mitteilung. Das Urteil sei rechtskräftig.
Der Mann war im Mai 2023 auf der Autobahneinfahrt Geissmattwanne in der Stadt Luzern von der Polizei gestoppt worden. Seine Blutalkoholkonzentration habe mindestens 1,44 Promille betragen, hiess es in der Mitteilung.
Die Polizei stellte ferner fest, dass der Mann gar keinen Führerausweis hatte. Dieser sei ihm 2021 im Kanton Aargau entzogen worden. (sda)