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Luzern

Betrügerische Firmenkonkurse bereiten Sorgen

Ein neues Phänomen des Konkurs-Missbrauchs wird im Kanton Luzern mit wachsender Sorge beobachtet. Immerhin: Viele Fälle werden frühzeitig erkannt.
Vor allem Baufirmen, die vor dem Konkurs stehen, fallen wirtschaftskriminellen Handlungen zum Opfer. (Symbolbild: Gaetan Bally/Keystone)

Roseline Troxler

Ein Mann aus der Region Michelsamt ist bei mindestens fünf Firmen als Geschäftsführer eingetragen. Soweit nicht ungewöhnlich. Doch die Unternehmen, die in verschiedenen Kantonen ihren Sitz haben, befinden sich allesamt in Liquidation.

Einiges deutet darauf hin, dass es sich hier um ein Beispiel von Konkursreiterei handelt. Dabei übergibt ein überschuldeter Kleinunternehmer, etwa ein Gipser, Maler oder Elektromonteur, sein Unternehmen, das kurz vor dem Konkurs steht, einem sogenannten Bestatter. So kann er dem Konkurs aus dem Weg gehen und ist die Schulden los. Dafür zahlt der ursprüngliche Inhaber einem Vermittler ein paar tausend Franken.

Der Vermittler überweist einen Teil des Betrags an einen Bestatter, der die Firma umbenennt, oft den Zweck ändert und den Sitz in einen anderen Kanton verlegt. Dort erhält der neue Inhaber einen leeren Betreibungsregisterauszug. Diesen nutzt der Bestatter häufig für Bestellungs-, Leasing- oder Sozialversicherungsbetrüge, bis der Konkurs eintritt. So werden etwa online Waren bestellt und damit Lieferanten geschädigt, wie die Luzerner Staatsanwaltschaft (Stawa) im Jahresbericht 2017 schreibt.

Gläubiger gehen bei Konkursreiterei leer aus

Der Bestatter lässt die Firma schliesslich Konkurs gehen, die Gläubiger gehen leer aus und der Staat muss die Verfahrenskosten übernehmen. «Letztlich geht es also um Kriminelle, welche durch eine sogenannte organisierte Firmenbestattung die Verschleppung der Konkurse von überschuldeten Gesellschaften verursachen, um Gläubiger bewusst zu schädigen», schreibt die Stawa im Jahresbericht 2017 weiter.

Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft Kanton Luzern, spricht von einem «ernst zu nehmenden Thema». Die Stawa geht für das Jahr 2018 von steigenden Fallzahlen aus. Bei der Präsentation des Jahresberichts 2017 im vergangenen März befasste sich die Abteilung für Wirtschaftsdelikte mit zwei solcher Fälle. Oberstaatsanwalt Daniel Burri sagte: «Konkursreiterei ist ein schweizweites Phänomen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch wir noch mehr Fälle davon auf dem Tisch haben.»

Auch Fabian Murer, Leiter der Dienststelle Handelsregisteramt, spricht von einem «bekannten Phänomen». Er sagt: «Pro Monat haben wir fünf bis sieben Verdachtsfälle, welchen wir nachgehen.» Für das Handelsregisteramt sei es nicht einfach, allen Wirtschaftskriminellen auf die Schliche zu kommen.

Behörden arbeiten enger zusammen

Die Mitarbeiter des Handelsregisteramts versuchen zu registrieren, wenn eine Firma von einem Besitzer an einen Bestatter übergeht. «Wenn es sich bei einer Firma heute um eine Schreinerei und morgen plötzlich um einen Gastrobetrieb handelt, werden wir natürlich stutzig.»

Es gibt laut Murer diverse Indizien, welche für Konkursreiterei sprechen. Da er Kriminellen keine Anleitung liefern möchte, führt er diese nicht aus. Murer betont aber: «Wenn ein Verdacht besteht, gehen wir dem nach. Wenn es sich um ein nichtiges Geschäft handelt, dürfen wir dies im Handelsregister nicht eintragen.» Dann würden die Mitarbeiter die Firmenbesitzer auf die Folgen aufmerksam machen und erklären, dass der Verkauf ungültig ist. «Bei konkreten Verdachtsfällen versuchen wir, die Nutzungsdauer für einen Bestatter kurz zu halten.» Dadurch würden weniger Lieferanten geschädigt.

Laut Murer ist das Handelsregisteramt seit einigen Jahren sensibilisiert für dieses Problem. Ausserdem arbeiten die Behörden enger zusammen: «Die Staatsanwaltschaft, die Konkursbehörden und das Handelsregisteramt tauschen sich regelmässiger und intensiver aus.»

Besonders verbreitet ist Konkurs-Missbrauch im Kanton Zürich. Die Kantonspolizei Zürich geht von mehreren hundert Fällen pro Jahr aus, wie sie im Jahresbericht 2017 schreibt. Aufgrund der Verbreitung setzt sie eine Sonderkommission ein.

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