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Uri

Betrügerin muss 28 Monate ins Gefängnis

Sie spielte mit der Hilfsbereitschaft von mehreren Personen und erbeutete so mehr als eine Viertelmillion Franken. Das Gericht hat sie nun in allen Anklagepunkten schuldiggesprochen.

Das Landgericht Uri hat eine 31-jährige Frau zu 28 Monaten unbedingt verurteilt. Die Frau hatte seit 2009 mehrere Personen an verschiedenen Ortschaften in der Deutschschweiz betrogen – auch in Uri. Sie spielte jeweils eine finanzielle und gesundheitliche Notlage vor. Die Opfer überliessen der Frau aus Hilfsbereitschaft mehr als eine Viertelmillion Franken (die «Urner Zeitung» berichtete). Die Frau war an der Verhandlung zwei Tage vor der Urteilsverkündung teilweise geständig. Das Landgericht rechnet ihr nun aber auch jene Delikte an, welche sie bestritten hatte.

Gegen Ausländergesetz verstossen

Aktuell befindet sich die Frau in Sicherheitshaft. Die Zeit in Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 343 Tagen wird ihr angerechnet. Eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 10 Franken wurde bedingt ausgesprochen. Neben dem Gewerbsmässigen Betrug musste sich die Frau auch für die Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verantworten. Die Frau hatte eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt. Das Gericht nahm ihr nicht ab, dass die entsprechende Person nur zu Gast gewesen sei und Geld für eine Operation erhalten habe.

Die Polizei hatte bei der Verurteilten hohe Bargeldbeträge sowie einige Markenartikel und Schmuck gefunden, die nun für die Rückzahlung an die Opfer verwertet werden sollen. Das Gericht hat einen Verteilschlüssel festgelegt, mit dem die Opfer ausbezahlt werden. Weiter muss die Frau nach Beenden ihrer Haft die Schweiz für mindestens 15 Jahre verlassen. Die Frau mit serbischem Pass darf aber nach Österreich reisen, was sie als ihren Lebensmittelpunkt angibt. Zu tragen haben wird sie die Verfahrenskosten von mehr als 40'000 Franken.

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