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Nidwalden

Besuchsverbot im Kanton Nidwalden in Alters- und Pflegeheimen – Ansammlungen auf Spielplätzen vermeiden

Der Kanton hat spezifische Weisungen erteilt. Dazu gehören: Spielgruppen sind zu schliessen, für Ausflügler gibt es keine Bähnlifahrten mehr und auch die Zentralbahn reduziert ihr Angebot.
Luftaufnahme des Alters- und Pflegeheims Nägeligasse in Stans. (Bild: PD)

Philipp Unterschütz

Grundsätzlich gilt auch in Nidwalden die neuste Verordnung, die der Bundesrat im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus erlassen hat. Nur noch Läden für die Grundversorgung dürfen offenbleiben, etwa Lebensmittelläden, Tankstellen(-shops), Poststellen, Banken, Bahnhöfe oder andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs. Vom Verbot ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker sowie Leistungen im Bereich Physiotherapie und Osteopathie, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Die Regierung hat zudem am Dienstag spezifische Weisungen für den Kanton Nidwalden erlassen. Wie es in einer Mitteilung heisst, gilt wie bereits im Kantonsspital ein generelles Besuchsverbot nun auch für Alters- und Pflegeheime. Die Heimleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen. «Dadurch wollen wir gewährleisten, dass die am stärksten gefährdete Generation den notwendigen Schutz erhält», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Spielgruppen sind ab sofort ebenfalls zu schliessen, so wie dies bereits für Kindergärten und Schulen bis zum Ende der Osterferien (26. April) der Fall ist. Hingegen können Kindertagesstätten ihren Betrieb aufrechterhalten für Eltern, die aus dringenden beruflichen oder familiären Gründen auf das Angebot angewiesen sind. Der Regierungsrat hat auf ein Verbot zur Nutzung von Spielplätzen verzichtet.

Ansammlungen von Kindern auf Spielplätzen vermeiden

Betreuungspersonen sollten darauf achten, dass die Anzahl Kinder, die miteinander spielen, nicht zu gross ist, damit keine Ansammlungen entstehen. «Wir empfehlen den Familien, auch mal in den Wald zu gehen, einen Spaziergang oder eine Velotour zu unternehmen und sich nicht ständig auf dem Spielplatz aufzuhalten», sagt Michèle Blöchliger.

Keine Bähnlifahrten mehr für Ausflügler

Der Regierungsrat fordert aufgrund der Weisungen des Bundesrats die Betreiber von Kleinseilbahnen klipp und klar auf, touristische Gäste abzuweisen. Dies gilt auch für individuelle Tagesausflügler wie Wanderer oder Biker. Die Bahnen sollen derzeit ausschliesslich als Zubringer für Bewohner oder Älpler verwendet werden. Der Regierungsrat hat zudem die maximal zugelassene Kapazität in den Gondeln neu festgelegt, um die Empfehlungen bezüglich sozialer Distanz besser umsetzen zu können: Kantonal konzessionierte Luftseilbahnen dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig befördern, bei eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen variiert diese Zahl zwischen zwei und zehn, je nach Grösse der Gondel.

Zentralbahn: ÖV-Angebot wird reduziert

Auch das Angebot des öffentlichen Verkehrs wird reduziert. Dies tangiert auch die Zentralbahn und den Postautobetrieb in Nidwalden. Die Reduktion erfolgt schrittweise ab 19. März und soll bis 22. März definitiv eingeführt sein. Die Kantone Nidwalden, Obwalden und Luzern prüfen derzeit zusammen mit der Zentralbahn, wie die Ausdünnung des Fahrplans am besten umgesetzt werden kann. Der Betrieb der Postautolinien wird anschliessend auf den reduzierten Fahrplan der Zentralbahn angepasst.

Lösungen für die Wirtschaft gesucht

«Wie im ganzen Land, wird es auch unsere Betriebe in Nidwalden hart treffen», kündet Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger an. Um die Ausfälle abzufedern, laufen auf nationaler Ebene zwischen Bund, Kantonen und Verbänden Gespräche. Man sei auch daran, wirtschaftsfreundliche Lösungen für betroffene Grossbetriebe und KMUs in Nidwalden zu erarbeiten. «Unser Ziel ist es, eine Entlassungs- und Konkurswelle zu verhindern», betont Othmar Filliger. So werden derzeit Erleichterungen für die Kurzarbeit, längere Zahlungsfristen für staatliche Leistungen, die Umwandlung von staatlichen Bürgschaften in Überbrückungskredite und andere Massnahmen geprüft. Erleichtert sei der Regierungsrat, dass vom aktuellen Tätigkeitsverbot immerhin Handwerker und Bauunternehmen ausgenommen seien. «Sonst würde das Ausmass eine noch grössere Dimension annehmen», so Othmar Filliger weiter.

Aufmunternde Worte sind jetzt besonders gefragt

Man sei sich bewusst, dass die neusten Massnahmen den Alltag vieler Leute massiv einschränken und Ängste hervorrufen würden, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. «Umso mehr müssen wir alle zueinander schauen und psychisch fit bleiben. Sich gegenseitig aufzumuntern und Mut zuzusprechen, ist in der gegenwärtigen Situation besonders wichtig», hält Michèle Blöchliger fest. Auch betont die Regierung, dass Einzelsport nach wie vor erlaubt ist und diese Möglichkeit genutzt werden soll. Wer auf seinen Körper achte, stärke dadurch sein Immunsystem und seine Abwehrkräfte. «Wir glauben an die Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb unserer Bevölkerung. Bleiben Sie gesund!», muntert die Gesundheitsdirektorin die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner auf.

Hinweis: Für betroffene Arbeitgeber und Selbständigerwerbende erteilt die Volkswirtschaftsdirektion unter 041 618 76 54 Auskunft. Firmen, die Kurzarbeit anmelden wollen, finden Informationen und Formulare auf www.nw.ch. Für die Bevölkerung steht täglich von 8 bis 18 Uhr eine Helpline unter 041 618 43 34 zur Verfügung.

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