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Luzern

Nur noch eine Person und eine Stunde – das Luzerner Kantonsspital schränkt Besuche ein

Angesichts der steigenden Anzahl Covid-Hospitalisierter hat das Luzerner Kantonsspital das Besuchsrecht wieder verschärft. Nicht vollständig geimpfte Mitarbeitende müssen sich zudem wöchentlich testen.

Ein Déjà-vu: Das Luzerner Kantonsspital (Luks) hat entschieden, ab Mittwoch, 1. September, weniger Besuch zuzulassen. Neu dürfen stationäre Patienten und Patientinnen nur noch eine einzige Person pro Tag empfangen und dies auch nur während maximal einer Stunde.

Vor rund zehn Tagen schrieb das Luks auf Anfrage dieser Zeitung noch, eine Änderung der aktuellen Besuchsregeln sei kein Thema: «Wir setzen nach wie vor auf die Hygieneregeln und die Maskentragpflicht.»

Doch seit Anfang des Monats August stieg die Anzahl der Hospitalisierten bereits auf das über Dreifache. Am Dienstag befanden sich gemäss Lustat 52 Coronapatienten im Kanton Luzern in Behandlung, acht von ihnen mussten beatmet werden.

Zum Vergleich: Zu Spitzenzeiten im vergangenen Januar waren über hundert Personen hospitalisiert und fast zwanzig an der Beatmungsmaschine.

Weniger drastische Massnahmen

Die steigenden Fallzahlen und die hochansteckende Delta-Variante alarmierten offenbar den Pandemiestab des Spitals. In der Medienmitteilung heisst es, die «vorsorgliche Massnahme» werde ergriffen, um die Anzahl Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko gering zu halten. Luks-Sprecher Markus von Rotz sagt: «Die Massnahmen sind nötig, damit wir den Spitalbetrieb uneingeschränkt weiterführen können, möglichst ohne Operationen verschieben zu müssen.»

Er ergänzt: «Es handelt sich diesmal um Einschränkungen und nicht um ein Besuchsverbot wie während des ersten Lockdowns.» So sind beispielsweise im Kinderspital und in der Neonatologie Besuche von Geschwistern erlaubt. In anderen Spitälern, so im Spital Schwyz, gelten Einschränkungen seit Monaten.

Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten macht das Luks Ausnahmen: «Wir kommunizieren klare Regeln, aber selbstverständlich lassen wir Augenmass walten», sagt von Rotz.

Ungeimpfte Patienten müssen sich testen lassen

Ab Montag müssen sich alle stationären Patientinnen und Patienten ohne Covid-Zertifikat beim Spitaleintritt testen lassen. Ob im Zusammenhang mit den Besuchseinschränkungen auch für Besuchende Optionen mit einer Test- oder Zertifikatspflicht geprüft wurden, konnte das Luks nicht beantworten.

Die Besuchseinschränkungen gelten nur für die Standorte im Kanton Luzern. Das Spital Nidwalden beobachte die aktuelle Situation und tausche sich mit dem Luks aus, heisst es auf Anfrage: «Die Spitalleitung wird am Montag entscheiden, ob eine allfällige Anpassung der Besucherregelung auch für das Spital Nidwalden sinnvoll wäre.»

  • Covid-19-Stationen: Hier gilt ein generelles Besuchsverbot.
  • Stationär: Neu ist pro Patientin oder Patient nur noch eine Besuchsperson pro Tag während maximal einer Stunde zugelassen. Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.
  • Ambulant: Zugelassen ist eine Begleitperson, falls dies aus medizinischen Gründen nötig ist.
  • Geburtsabteilungen/Frauenklinik: Partner von gebärenden Frauen sind zugelassen. In der Neonatologie in Luzern haben Eltern und Geschwister nach wie vor uneingeschränkt Zugang.
  • Kinderspital: Beide Elternteile und die Geschwister sind im stationären und ambulanten Bereich zugelassen.

Grösster Teil der Mitarbeitenden ist geimpft

Ab dem 1. September müssen sich zudem alle Mitarbeitenden des Luks, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, wöchentlich einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Gemäss Medienmitteilung betrifft diese Massnahme aber nur einen kleinen Teil des Personals, denn 85 Prozent seien zweimal geimpft. Das ist ein deutlich grösserer Anteil als in der Luzerner Bevölkerung über zwölf Jahren, bei der etwa 56 Prozent geimpft sind.

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