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Luzern
Besitzer von Solaranlagen sind steuerlich benachteiligt
Hausbesitzende können im Kanton Luzern Investitionen in Photovoltaikanlagen nicht von den Steuern abziehen – eine schweizweite Ausnahme. Mit einem Vorstoss will ein Kantonsrat die Dachflächen besser ausnutzen.
Wer im Kanton Luzern auf ein bestehendes Gebäude eine Solaranlage montiert, kann dies nicht von den Steuern absetzen. (Bild: Boris Bürgisser (Udligenswil, 9. Februar 2022))