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Luzern

Auf eigene Faust: Bauer sperrte beliebten Wanderweg auf dem Sonnenberg – der Weg ist unterdessen wieder offen

Ein Bauer hat auf dem Luzerner Hausberg einen offiziellen Wanderweg auf eigene Faust gesperrt. Grund dafür ist, dass dieser über sein Grundstück verläuft. Doch darf der Bauer das überhaupt? 

Dieser Wanderweg wurde durch den Bauern gesperrt.
Bild: PilatusToday

Wer von Kriens oder Luzern auf den Sonnenberg will, sieht sich seit einiger Zeit mit einem gesperrten Weg konfrontiert. Doch der Wanderweg scheint nicht «korrekt» gesperrt zu sein. Es wurde einfach ein rot-weisses Absperrband gezogen. Zudem wurde ein selbst gebasteltes Schild montiert. Auf dem abgesperrten Abschnitt kreuzt der Weg das Grundstück eines Krienser Bauern. Gemäss dem Schild, welches beim Absperrband angebracht wurde, ist auch dieser Bauer für die Sperrung verantwortlich. Demnach wurde der Weg aufgrund von Nässe gesperrt.

Als PilatusToday und Tele 1 den Verein Luzerner Wanderwege kontaktieren, zeigt sich dessen Geschäftsleiter Andreas Lehmann überrascht. Gemäss seinen Informationen müsste der Wanderweg auf dem Sonnenberg geöffnet sein. Zudem sei der betroffene Abschnitt ein gesetzlicher Wanderweg. Das Gesetz ist hierzu eindeutig: Da der Weg ein offizieller Wanderweg ist, besteht das sogenannte «Wegerecht». Dies bedeutet: Der Wanderweg darf ausschliesslich von den Behörden geschlossen und geöffnet werden.

Inzwischen wurde der Weg nach einer Absprache zwischen Stadt und Landwirt denn auch wieder freigegeben, heisst es bei der Stadt Kriens.

Verständnis für den Bauern

Für Bauern bringen Wanderwege oft Nachteile. Als Kinder hörten wir alle, dass wir auf dem Weg bleiben müssen und keinesfalls in die Wiese stehen dürfen. Gerade bei nassem Wetter machen das aber viele Menschen, da der eigentliche Wanderweg zu matschig ist. So vergrössert sich der Wanderweg immer weiter und das Land des Bauern wird beschädigt. Diese Thematik zeigt sich verstärkt nach nassen Perioden.

Laut Andreas Lehmann sind die Wanderwege für das Wandern während der schnee- und eisfreien Zeit ausgelegt. Wer einen Wanderweg im Winter begeht, müsse daher mit Schnee, Eis und entsprechender Rutschgefahr rechnen. Daher könne es gut vorkommen, dass Wanderwege unpassierbar sind. Dennoch würden sie nicht von offizieller Seite gesperrt, da der Aufwand für die vielen Wanderwege zu gross wäre. «Als Wanderer muss man davon ausgehen, dass im Winter ein Weg blockiert ist», so Lehmann.

Lehmann ruft deshalb zur Kommunikation auf: Steht man vor einem gesperrten Wanderweg – ob wie im vorliegenden Fall durch einen Bauern oder durch heruntergefallene Bäume nach einem Unwetter – soll man den Verein Luzerner Wanderwege kontaktieren. Er versucht dann gemeinsam mit der Gemeinde und den Grundeigentümern den Fall zu lösen. Für die Wanderer gilt: Auf der Wanderkarte einen Umweg suchen. (pal)

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