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Uri

Beistandschaften: Kanton Uri setzt auf Privatpersonen

Fast die Hälfte der behördlich angeordneten Beistandschaften wird im Kanton Uri durch private Mandatsträger erbracht. Die empfohlene Zielgrösse wird damit erreicht.

«Den privaten Mandatsträgern kommt im Kanton Uri eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu», heisst es in einer gestern veröffentlichten Medienmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion. «Sie leisten einen wertvollen Beitrag bei der Begleitung, Betreuung und Unterstützung von Personen, die von einer behördlichen Massnahme betroffen sind.» Einerseits würden diese Mandatsträger Betroffene bei administrativen Aufgaben unterstützen und anderseits auch ein erhebliches Mass an Zeitressourcen für diese Personen zur Verfügung stellen.

«Die Bereitschaft, als Privatperson ein solch anspruchsvolles Amt zu übernehmen, ist für mich nicht selbstverständlich», sagt Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektorin Barbara Bär. «Den privaten Mandatsträgern gebührt deshalb Dank und Anerkennung. Sie leisten im Hintergrund eine wertvolle Arbeit für die betroffenen Personen.»

Uri erreicht einen Anteil von 46 Prozent

Umso mehr sei man bei der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion erfreut, dass fast die Hälfte aller behördlich angeordneten Beistandschaften im Kanton Uri durch private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger erbracht würden. Mit einem Anteil von 46 Prozent erfülle der Kanton Uri die von der unabhängigen Anlaufstelle Kinder- und Erwachsenenschutz (Kescha) empfohlene Zielgrösse von 40 bis 50 Prozent. «Der Kanton Uri ist aber trotz dieses guten Ergebnisses weiter bestrebt, wenn immer möglich Privatpersonen als Mandatsträgerinnen und -träger einzusetzen», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Kesb prüft die Eignung der Beistandspersonen

Personen, die von einer behördlichen Massnahme betroffen sind, haben die Möglichkeit, eine Person als Mandatsträger vorzuschlagen, zu der sie Vertrauen haben. Dies können zum Beispiel Familienangehörige, Bekannte et cetera sein. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) prüft bei der Ernennung der vorgeschlagenen Beistandspersonen insbesondere, ob die vorgeschlagenen Frauen und Männer persönlich und fachlich geeignet sind und ob sie die nötige Zeit für die Mandatsführung aufbringen können.

Beistandspersonen werden entschädigt

Die Beistandschaften erhalten vom Kanton Uri für ihre Arbeit eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich in der Regel nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der betreuten Personen. Diese Entschädigung wird entweder aus dem Vermögen der betreuten Personen oder, sofern kein oder nur ein geringes Vermögen vorhanden ist, aus Geldern der öffentlichen Hand entrichtet.

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