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Luzern

Behinderte kämpfen für Luzerner ÖV-Initiative

Ein ÖV-Fonds für den Kanton Luzern ermöglicht auch eine bessere Mobilität für Behinderte, sagt das Behindertenforum Zentralschweiz. Der Fonds ist Bestandteil einer Intitiative, welche am 23. September zur Abstimmung kommt.
Behinderte demonstrieren vor einer Kantonsratssession für Behindertenfahrdienste zu ÖV-Tarifen. (Bild: Boris Bürgisser, Luzern, 24. Januar 2011)

Alexander von Däniken

Mindestens 60 Millionen Franken pro Jahr soll der Kanton Luzern in einen eigens geschaffenen Fonds investieren. Mit dem Geld sollen dringend benötigte Infrastrukturprojekte beim öffentlichen Verkehr finanziert werden. Das ist das zentrale Anliegen der Luzerner Allianz für Lebensqualität, welches am 23. September zur Abstimmung kommt. Die Initianten legten am Donnerstag an einer Medienkonferenz ihre Argumente dar. So soll der ÖV dank des Fonds im Vergleich zum Strassenbau gleich lange Spiesse erhalten. So, wie es auf Bundesebene seit der Fabi-Abstimmung mit dem Bahninfrastrukturfonds der Fall ist.

Höherer ÖV-Anteil in der Agglomeration

Verzögerte Projekte wie Verlängerungen von Buslinien in der Stadt und Agglomeration Luzern sollen zügiger umgesetzt werden können. Der Fonds würde auch dem Bekenntnis des Kantons und des Verkehrsverbunds entsprechen, den ÖV-Anteil am Modalsplit in der Agglomeration zu erhöhen. «Die bisherigen Sparübungen des Kantons bremsen den ÖV-Ausbau», sagte Michael Töngi, Grüne-Nationalrat und Präsident von VCS Luzern. Ein weiteres Argument der Initianten ist die Förderung der Mobilität für Menschen mit Behinderungen. Bekanntlich spart der Kanton Luzern bei den Mitteln für sogenannte Tixi-Taxi-Bons. Damit können anspruchsberechtigte Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Blinde und Sehbehinderte, aber auch geistig Behinderte vergünstigt Taxi fahren. Den Anspruch prüft Pro Infirmis.

Hanne Müller vom Behindertenforum Zentralschweiz führte gegenüber den Medien aus, dass das monatliche Kontingent pro Person derzeit 150 Franken beträgt. Bei einem Selbstbehalt gemäss ÖV-Tarifen ergebe das höchstens vier bis fünf Hin- und Rückfahrten pro Monat. «Es braucht aber mindestens zehn bis zwölf Fahrten pro Monat», so Müller. Dazu komme, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten steige; derzeit seien es rund 900. Wegen der steigenden Zahl können seit 2017 bestimmte Gruppen – Behinderte ohne Hilflosenentschädigung – nicht mehr berücksichtigt werden. «Es braucht daher künftig eine Planungssicherheit über die Millionengrenze hinaus, um die Zunahme der Benutzer aufzufangen und die jährlichen Kontingente anzupassen», sagte Müller.

Anders als in Kantonen wie Bern seien ausserdem in Luzern Personen ab dem AHV-Alter vom Bon-System ausgeschlossen, wenn sie nicht schon vorher anspruchsberechtigt waren. Ein Behindertenfahrdienst sei keine weitere soziale Leistung an Behinderte, sondern eine Ergänzung und ein Teil innerhalb des öffentlichen Verkehrs. Mit dem Fonds könne ein flächendeckendes, funktionierendes und bezahlbares Angebot mit einem Selbstbehalt gemäss ÖV-Tarifen sichergestellt werden. Kürzlich gab der Luzerner Regierungsrat bekannt, einen Teil der Einnahmen aus Verkehrssteuern dem ÖV zukommen lassen zu wollen. SP-Kantonsrat Marcel Budmiger folgert daraus: «Mit dem Vorschlag zur Neuverteilung der Verkehrssteuern bestätigt der Regierungsrat, dass der öffentliche Verkehr mehr Mittel braucht.» Die ÖV-Initiative sei hier die richtige Lösung, denn sie spiele die einzelnen Verkehrsträger nicht gegeneinander aus. Mit genügend Mitteln werde zudem die Gefahr von steigenden Billettpreisen gebannt.

Regierung: Fonds kann Projekte nicht beschleunigen

Die Mehrheit des Luzerner Kantonsrats und der Regierungsrat empfehlen, die ÖV-Initiative abzulehnen. Sie binde im Staatshaushalt zu viele Mittel und könne Projekte kaum beschleunigen. Zudem habe bereits ein grosser Anteil an Projekten des Kantonsstrassenprogramms Elemente des öffentlichen Verkehrs; etwa Bushaltestellen. In die ÖV-Infrastruktur investiert der Kanton Luzern jedes Jahr durchschnittlich rund 4,7 Millionen Franken. Dazu kommen Angebotsbeiträge von knapp 40 Millionen Franken pro Jahr an den Verkehrsverbund Luzern. Nicht eingerechnet sind die Beiträge im Rahmen des Kantonsstrassenprogramms und Beiträge des Bundes. Diese Beiträge sollen auch beim Fonds nicht dazugehören..

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