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Kommentar

Befristete Rente für abtretende Luzerner Regierungs- und Stadträte ist gerechtfertigt

Langjährige Luzerner Regierungs- und Stadtratsmitglieder erhalten bis zur Pensionierung eine Rente. Obwohl andere Kantone ihren ehemaligen Magistraten weniger zahlen, ist die Luzerner Lösung vertretbar.

Langjährige Luzerner Regierungsmitglieder wie der im Sommer abtretende Marcel Schwerzmann erhalten bis zur Pensionierung eine Überbrückungsrente von 56 Prozent des aktuellen Salärs von rund 264'000 Franken. Dazu kommen Beiträge in die Pensionskasse, die der Kanton ebenfalls bis 65 zahlt. So erhält ein ehemaliges Exekutivmitglied jährlich deutlich mehr als 200'000 Franken. Etwas schlechter gestellt sind Luzerner Stadträte, die nur bis 62 Überbrückungsrenten bekommen.

Luzern befindet sich mit dieser Regelung im Mittelfeld der Kantone. Es gibt solche in der Westschweiz, die grosszügiger sind und wie früher Luzern lebenslange Renten ausrichten. Und es gibt restriktivere wie Zürich, Schwyz, Zug, Uri, Ob- oder Nidwalden, die verschieden lang befristete und an unterschiedliche Bedingungen geknüpfte Abgangsentschädigungen entrichten. Gar nichts erhalten aus dem Amt scheidende Zuger Stadträte.

Soll sich Luzern nun an weniger grosszügigen Kantonen orientieren? Nein. Die seit 20 Jahren geltende Lösung ist eine mit Augenmass. Schliesslich droht Angehörigen der Exekutive alle vier Jahre der Verlust des Jobs. Zudem sind Regierungsmitglieder hohen zeitlichen Belastungen ausgesetzt und müssen grossen Druck sowie viel Kritik aushalten können. Auch stehen sie unter ständiger öffentlicher Beobachtung. Und dies zu finanziellen Bedingungen, die in der Privatwirtschaft bei gleichen Anforderungen meist besser sind.

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