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Bebauungsplan Sinserstrasse in Cham: Zweite Etappe kommt vor die Urne

Am 22. September stimmt Cham über die zweite Etappe des Bebauungsplans Sinserstrasse Ost ab.
Die Oberdorfstrasse, parallell zur Sinserstrasse und der Lorze. (Bild: Stefan Kaiser, Cham, 30. August 2019)

Vanessa Varisco

Er soll die wichtigsten Bestimmungen für die drei Grundstücke an der Obermühlestrasse festhalten: Der Bebauungsplan Sinserstrasse Ost Etappe 2. «Konkret gibt er Volumensetzung, Erschliessung, Wegführung und Ausnützung verbindlich vor», erklärt Mirjam Landwehr, Projektleiterin Raumplanung Cham. Da es sich um einen ergänzenden Plan zu den Etappen 1a und 1b handelt, welche an die Etappe 2 angrenzen, wurde der Bebauungsplan an die vorhergehenden Teiletappen angepasst.

«Die gesamte Bevölkerung soll davon profitieren»

Genehmigen sollen die Stimmberechtigten einige Ergänzungen, so etwa dass entlang der Obermühlestrasse Balkone und Loggien 50 Zentimeter über die Begrenzungslinie des Gebäudes ragen dürfen. Zum Vergleich: An der Sinserstrasse dürfen die Balkone das nicht. Ausserdem ist die Nutzung im Erdgeschoss festgelegt, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe sollen dort einziehen.

«Das war uns ein grosses Anliegen. Die Fassade zur Obermühlestrasse hin soll belebt wirken», führt die Projektleiterin Raumplanung aus.

In den oberen Geschossen sind dann 2,5- bis 5,5-Zimmerwohnungen realisierbar. Die Volumen, die für die Etappe 2 zugelassen sind, entsprechen insgesamt einer Ausnützungsziffer von 1,05. Ein besonderes Anliegen war der Gemeinde ausserdem die Gestaltung der Aussenräume. «Die gesamte Bevölkerung soll davon profitieren», gibt Mirjam Landwehr Auskunft. So sind beispielsweise zwei Treppen vorgesehen, die von allen Chamerinnen und Chamern genutzt werden können. Weiter werden auch Bäume gepflanzt, um das Gebiet aufzuwerten. Landwehr betont:

«Generell ist die Gestaltung der Aussenräume, gerade bei der Siedlungsentwicklung nach innen, immer ein Anliegen. Und auch die Gemeinde Cham legt deshalb ein besonderes Augenmerk darauf.»

Die begrünten Plätze können schliesslich gemeinschaftlich von der ganzen Siedlung genutzt werden. Ein privater Grünbereich soll jeweils auf zwei der Grundstücke direkt an den Gebäuden entstehen. Zur Umgebungsgestaltung gehört ausserdem die Planung eines Unterflurcontainers. Noch bevor die Stimmberechtigten sich an der Gemeindeversammlung im Sommer für ein engmaschigeres Netz der Unterflurcontainer ausgesprochen haben, wollte man die Gelegenheit des Bebauungsplans nutzen und einen Standort in diesem Gebiet planen, wie die Projektleiterin weiss.

Ebenfalls zur Gestaltung gehört ausserdem die Vorgabe, dass die Fassaden der Gebäude nicht alle gleich aussehen. «Denn das ist oftmals die Gefahr bei neuen Überbauungen und passt hier nicht ins Ortsbild», findet Landwehr. Nichtsdestotrotz sollen die Gebäude auch Gemeinsamkeiten haben: Hier wird das gewährleistet, indem alle einen Sockel und gleich viele Vollgeschosse – nämlich drei – haben. «Die Herausforderung ist: Die Gebäude sollen etwas gemeinsam haben, aber dennoch nicht alle gleich aussehen», resümiert sie.

Grundeigentümer hat konkrete Bauabsichten

Die Gemeinde sieht viele Vorteile für das Siedlungsgebiet, wenn die Bestimmungen für künftige Neubauten nun im Bebauungsplan festgelegt werden. «Ein grosses Plus ist, dass sich die geplanten Bauten gut in die Siedlungsstruktur einfügen werden.» Die drei bestehenden Liegenschaften, die aktuell noch im Gebiet der Etappe 2 stehen, gehören drei unterschiedlichen Grundeigentümern. Sie hätten Interesse für Neubauten bekundet – in welchem Zeitraum sei allerdings noch nicht festgelegt, so die Projektleiterin. Ein Grundeigentümer hat konkrete Bauabsichten. Mirjam Landwehr verweist ausserdem noch einmal darauf, dass die Aussengestaltung attraktiv für alle Bewohner und die Bevölkerung wird.

Sofern der Bebauungsplan an der Urne angenommen wird, reicht der Gemeinderat den Bebauungsplan an den Regierungsrat weiter. Genehmigt jener den Plan, ist er rechtskräftig. Andernfalls müsste ein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet werden.

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