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Obwalden

Baudirektor Josef Hess: «Auch anderen Kantonen drohen Sanktionen»

«Nachgefragt» mit dem Obwaldner Baudirektor Josef Hess, was sein Treffen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung gegeben hat in Sachen Richtplangenehmigung.
Laut Raumplanungsgesetz ist die Ausscheidung neuer Bauzonen in Obwalden ab dem 1. Mai 2019 unzulässig. (Bild: Archivbild: Robert Hess)
Josef Hess.

Interview: Philipp Unterschütz

Interview: Philipp Unterschütz

Eine Genehmigung des kantonalen Richtplans bis zum 1. Mai 2019 wird für Obwalden kaum möglich sein. Zu gross ist der zeitliche Rückstand. Bei einem Treffen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in Bern hat Regierungsrat Josef Hess auch erfahren, dass Obwalden nicht der einzige Kanton ist, der die Fristen nicht einhalten kann.Was hat Ihr Gespräch mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ergeben?Erfreulich ist, dass unserem Richtplan-Entwurf, der zurzeit in der Vorprüfung ist, eine so gute Qualität attestiert wird, dass es keine grundlegenden Änderungen braucht. Es sind Nachbesserungen nötig bei Zahlen oder bei Begründungen für Massnahmen. Das wird uns schon noch einige Wochen beschäftigen.Wann ist die Vorprüfung abgeschlossen, damit das kantonale Amt für Raumentwicklung weiter arbeiten kann? Das Bundesamt hat uns den formellen Bericht zur Vorprüfung auf Ende Oktober versprochen. Durch unser Gespräch haben wir nun aber bereits Hinweise zur noch notwendigen Überarbeitung erhalten und können entsprechend weiter arbeiten. Ende September werden wir ausserdem einen Entwurf des Vorprüfungsberichts bekommen und wissen ab dann ziemlich genau, was noch zu tun ist. Durch unsere Kontakte mit dem Bundesamt haben wir also fast zwei Monate Zeit gewonnen.Nach Einreichung des Richtplans braucht es je sechs Monate Zeit für die Vorprüfung und für die Genehmigung. Konnten Sie hier eine Verkürzung erreichen?Uns ist aufgezeigt worden, dass das Vorprüfungsverfahren und das Genehmigungsverfahren, in das verschiedene Bundesämter und schliesslich der Bundesrat involviert sind, nicht geändert werden können und dass man dafür einfach sechs Monate brauche. Eine Verkürzung sei nicht möglich.Und wie sieht es mit den Sanktionen aus, die Obwalden ab dem 1. Mai 2019 drohen?Das Raumplanungsgesetz sagt, dass nach Ablauf der Frist vom 1. Mai 2019 die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig sei, auch dann, wenn dies durch Auszonungen kompensiert werde. Seit Inkrafttreten des neuen Raumplanungsgesetzes 2014 war es ja noch möglich, neues Bauland einzuzonen mit entsprechender Kompensation, also Auszonung einer mindestens gleich grossen Fläche. Der Bund möchte nun offenbar noch genauer umschreiben, wie die nach dem 1. Mai 2019 geltenden Regeln aussehen sollen und dies den Kantonen Ende Oktober mitteilen. Auf meine Frage, ob man nun wegen unseres Rückstandes eigens eine «Lex Obwalden» erarbeite, war ich überrascht, zu erfahren, dass auch etlichen anderen Kantonen die gleichen Sanktionen drohen, weil sie die Termine nicht einhalten können.Warum? Die anderen Kantone sind Obwalden doch einiges voraus.Bezüglich Richtplan schon. Es gibt aber noch eine zweite Bedingung. Die Kantone müssen auch noch ihre Gesetze über die Mehrwertabgabe bei Einzonungen verabschiedet haben, was Obwalden zu Beginn dieses Jahres getan hat. Laut Bundesamt ist davon auszugehen, dass etliche Kantone bis am 1. Mai 2019 wohl noch nicht über ein solches Gesetz verfügen. Wenn das ARE erst am Erarbeiten der Sanktionen ist, können Sie wohl noch nichts Genaueres dazu sagen, was diese beinhalten?Ich nehme an, dass es um Einzonungen von Bauland gehen wird, nicht aber um Auf- oder Umzonungen.Wie geht es nun konkret in Obwalden weiter?Wir sind zusammen mit externen Firmen daran, die 1500 Einzelbegehren des Mitwirkungsverfahrens auszuwerten. Diese Auswertung wird zeigen, wie viel Zeit für die Überarbeitung des Richtplanes nötig ist. Vor allem mit den Gemeinden werden ganz sicher noch Gespräche nötig sein, um grundlegende Fragen und Vorbehalte zu klären, die bei der Mitwirkung eingegangen sind. Ich werde in Kürze die Regierung informieren und ihr einen angepassten Zeitplan vorlegen.
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