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Luzern

Kopfsprung ins Wasser: Die Eigenverantwortung steht an erster Stelle

Nach dem Unfall im Strandbad Lido in Luzern ist der Kopfsprung ab Stegen in den meisten Badis verboten. Gemacht wird’s trotzdem.
Steg im Strandbad Tribschen – Kopfsprung ist hier verboten. (Bild: Boris Bürgisser, Luzern, 22. August 2019)

Sandra Monika Ziegler

Der verheerende Badeunfall im Lido vom Juni 2014, bei dem ein Mann schwer verletzt wurde und seither Tetraplegiker ist, wirft Fragen zum Durchsetzen des Kopfsprung-Verbotes auf. Denn die Gefahr eines solchen Sprunges wird oft unterschätzt. Wie wir bereits berichteten, mussten sich Badmeister und Geschäftsführer des Strandbades Lido Luzern am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Luzern verantworten.

Ihnen wird vorgeworfen, dass das «fehlende Verbot die Gefahr der schweren Körperverletzung erhöht habe». Zudem hätte konsequenter interveniert werden müssen. Geschäftsführer und Badmeister haben aber den Unfall nicht gesehen. Ihnen drohen bedingte Geldstrafen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

Wassertiefe wird oft unterschätzt

Wassertiefe wird oft unterschätzt Am Schluss der Verhandlung sagte der Geschäftsführer: «Der Unfall tut mir mega leid. Was passiert ist, ist passiert, wir können es nicht mehr ändern. Wir wollen solche Unfälle immer verhindern, aber wir können nicht alles voraussehen. Jederzeit kann bei uns ein Unfall passieren, damit müssen wir zurechtkommen.»

Nach dem oben genannten Unfall wurden in Absprache mit der Strandbad Lido AG zwei Jahre später Verbotsschilder montiert. Das Kopfspringen ab Steg ist seither verboten. Die Zahl der Kopfsprünge hat dadurch aber nicht wesentlich abgenommen.

Auf die Frage, warum es zwei Jahre dauerte, sagt Verwaltungsratspräsident Marc Syfrig: «Wir zögerten, weil schon am Eingang die Baderegeln gross und gut leserlich angebracht sind. Und dort wird auf die Gefahr bei Sprüngen in Untiefen, unbekanntes oder auch trübes Gewässer hingewiesen. Bei früher durchgeführten Gefahrenanalysen war der Steg kein Thema. Doch wir wollten mit allen Mitteln einen weiteren solchen Unfall verhindern.»

Deshalb wurde die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) um eine Risikobeurteilung bezüglich des Springens ab Steg gebeten, so Syfrig. Doch das BfU habe mit der Begründung, sich nicht in ein laufendes Verfahren einmischen zu wollen, abgesagt. Darauf hätten sie dann in Eigenregie die Verbotstafeln angebracht. Die Sperrung des Steges sei damals wie heute nie in Betracht gezogen worden. Syfrig merkt noch an, dass vor und nach dem tragischen Unfall nie mehr so etwas passiert sei.

Badegäste akzeptieren das Kopfsprung-Verbot

Und wie machen es andere Badis? Ein totales Springverbot von den Seitenrampen, den Molen, gilt in der Badi Meggen, wie auf Anfrage gesagt wird. Dies, weil das Wasser zu wenig tief und somit die Verletzungsgefahr zu gross sei. Die geringe Tiefe des Sees sei übrigens der Grund, warum der Sprungturm bereits vor Jahren abgebaut wurde.

Im Strandbad Tribschen ist der Steg beidseitig mit einem Geländer und am Steganfang mit Verbotstafeln zu Kopfsprüngen versehen. Die Tafel wurde bereits im Sommer 2015 aufgestellt. «Durch das Geländer wird das Hineinspringen für die Badegäste sehr erschwert und hindert somit von einem möglichen Kopfsprung-Vorhaben», sagt Michèle Bucher, Leiterin Kommunikation. Und mit dieser Absperrung sei der Steg für die Badmeister gut kontrollierbar.

Sollte ein Badegast trotzdem zu springen versuchen, werde er vom Badmeister gestoppt und auf das Verbot und die Gefahr hinweisen, erklärt Bucher weiter. Das werde von den Badegästen gut akzeptiert, deshalb wurden im Strandbad Tribschen bisher auch noch kein Hausverbot ausgesprochen.

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