Hannes Bucher
Er fliesst gewöhnlich als harmloses Gewässer brav in seinem Bachbett – bei starken Gewittern oder nach langen, intensiven Regenfällen kann der Ruswiler Tändlibach jedoch über die Ufer treten und grossen Schaden anrichten. Der Grund: An der Neuenkirchstrasse wird sein freier Lauf beendet, der Bach wird in einer Röhre gefasst und fliesst so auch unter der Neuenkirchstrasse durch. Bei grossen Wassermengen vermag die Röhre diese nicht mehr aufzunehmen.
Das Wasser fliesst über die Neuenkirchstrasse und überflutet die Liegenschaften der Anrainer. Zwar konnte durch den Bau zweier Hochwasserrückhaltebecken (HWRB 1 im Tändlitobel; HWRB oberhalb Brücke Goldschrütifeldstrasse) im Jahre 1987 die Zahl der schlimmen Ereignisse reduziert werden, in den Jahren 2005, 2007 und zuletzt im Jahr 2020 kam es aber wiederum zu massiven Überschwemmungen.
Mauern erhöht und seitlich ergänzt
Im Jahre 2016 hatte die IUB Engineering AG bei einer Überprüfung im Auftrag des Kantons festgestellt, dass die beiden HWRB den gesetzlich geltenden Richtlinien nicht genügten und aufzurüsten seien. So lag etwa die Abflusskapazität deutlich unter den geforderten Werten, und diverse Überwachungseinrichtungen fehlten. In der Folge wurde die IUB Engineering AG mit der Erstellung der Anpassungsprojekte beauftragt. Diese sind nun ausgeführt und eben beendet worden.
Bei beiden HWRB wurde die Mauer seitlich um 0,7 Meter (HWRB 1), respektive um einen Meter (HWRB 2) erhöht. Zudem wurden diese Wehren seitlich verbreitert und mit Flügelmauern ergänzt. Installiert werden zudem noch elektronische Wasserstandmessungen, mit Ankopplung an eine Online-Überwachung. Massive Einzäunungen, mit angespitzten Eisenstäben ergänzt, sollen das Überklettern durch Unbefugte verhindern. Für die beiden Projekte sind für den Kanton 335'000 Franken bewilligt. Die finale Abrechnung folgt. Der Gemeinde Ruswil erwachsen keine Kosten, sie ist aber künftig für den Unterhalt zuständig.
Was bringt das Ganze?
Während die obere Staumauer im Tobelgebiet kaum Beachtung findet, wird die Anlage bei der Goldschrütifeldbrücke von Anwohnern und Spaziergängern nach erfolgter Sanierung kritisch beäugt. Zum einen ist es die erwähnte Umzäunung, die Befremden auslöst – aber auch die Frage nach dem Nutzen der vorgenommenen Erweiterung wird diskutiert. So fragt etwa ein kritischer Anwohner in einem Leserbrief in der Lokalzeitung:
«Was bringen Erhöhung und Verbreiterung der Mauer, wenn der Durchlauf selber zwar verbreitert, aber nicht auch erhöht wird?»
Die Rückhaltefähigkeit des Beckens sei so «um keinen Liter» verbessert worden. Aus eigener Beobachtung wisse er, so der Kritiker, dass bei den erfolgten Überschwemmungen der damalige Durchlauf nicht einmal zur Hälfte beansprucht worden sei.
Die kantonalen Verantwortlichen sind für das Projekt Ansprechpartner. Sie lassen auf Anfrage durch die Abteilung Kommunikation ausrichten: «Bei den seitlichen Mauererhöhungen ging es nicht darum, das Rückhaltevolumen zu erhöhen, sondern dass das Wasser in einem Hochwasserfall nur über einen klar definierten Hochwasserablauf abläuft.» Und nicht über die ganze Dammkrone, damit keine unkontrollierte Seitenerosionen an den talseitigen Hangflanken ausgelöst werden.
Mit dem Bau könnte 2022 begonnen werden
Zur Frage nach der nach wie vor fehlenden Sicherheit für die Anrainer heisst es: Die Gefahrenkarte von Ruswil zeige auf, dass «die Kapazität des Gerinnes im Unterlauf der Hochwasserrückhaltebecken nicht genügt, um das Wasser im Falle eines Hochwassers schadlos abzuführen». Aus diesem Grund sei für den Unterlauf des Tändlibach das Projekt «Hochwasserschutz Tändlibach Ruswil» in Arbeit. Dieses sei Bestandteil des vom Kantonsrat im Jahre 2020 zugestimmten «Massnahmenprogramm 2020–2024 zum Schutz vor Naturgefahren».
Mit dem Bau könnte gemäss Kanton 2022 begonnen werden, vorausgesetzt, es erfolgen keine Verzögerungen infolge Einsprachen oder Beschwerden. Der Ruswiler Gemeindepräsident Franzsepp Erni mag sich zur Sanierung der HWRB durch den Kanton nicht äussern. Der Kanton bezahle und bestimme in diesem Fall auch. Es sei aber so, dass erst mit der Sanierung des Bachunterlaufs der Hochwasserschutz wirklich gegeben sei. Weil mit dieser Bachsanierung die Neuenkirchstrasse betroffen ist, wird die Gemeinde damit auch das Projekt Sanierung Neuenkirchstrasse zeitlich koppeln.