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Uri

Autofahrt auf Amphetamin: Urner muss nach Einspruch noch mehr bezahlen

Ein Urner, der sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzte, ist vom Landgericht teilweise freigesprochen worden. Seine Einsprache gegen den Strafbefehl hat die Kosten für ihn aber dennoch erhöht.

Lucien Rahm

Der 23-jährige Urner, der gegen seinen Strafbefehl vors Landgericht Uri gezogen ist, muss nun noch höhere Kosten tragen als zuvor. Wegen einer Autofahrt von Luzern nach Altdorf unter Cannabis- und Amphetamin-Einfluss hätte der Mann eine Busse und Gebühren von insgesamt 3465 Franken zahlen müssen. Dieser Betrag hat sich nach der Gerichtsverhandlung nun leicht erhöht – auf 3572 Franken.

Zwar wurde der Urner vom Vorwurf freigesprochen, eine verbotene Waffe mitgeführt zu haben. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass es sich dabei um einen illegalen Gegenstand handelt. Die ursprüngliche Busse von 1700 Franken hat sich dadurch auf 650 Franken reduziert. Allerdings haben sich die entstandenen Kosten durch die Gerichtsverhandlung um 1500 Franken und zusätzliche Gebühren erhöht. Von diesen hat der Mann drei Viertel zu tragen, der Rest wird vom Staat bezahlt. Schuldig ist der Urner des Drogenkonsums, des Autofahrens im fahrunfähigen Zustand sowie des Verwendens eines Natels während der Fahrt.

Die bedingte Geldstrafe hat das Gericht von 1200 Franken auf 400 Franken reduziert. Der verurteilte Mann ist derzeit arbeitslos.

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