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Uri

Autofahrt auf Amphetamin: Urner ficht Strafe an

Weil er unter Drogeneinfluss am Steuer sass, sollte ein 23-Jähriger eine vierstellige Busse bezahlen. Gegen den Strafbefehl zog der Mann nun vor Gericht. Auch, dass die bei ihm sichergestellte Waffe illegal sein soll, bezweifelte der Beschuldigte gegenüber dem Richter.

Lucien Rahm

Der beschuldigte 23-jährige Urner ist mit seinem Strafbefehl nicht einverstanden. Erhalten hat er diesen – versehen mit einer Busse von 1700 Franken, amtlichen Kosten in etwa derselben Höhe und einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken – für eine morgendliche Autofahrt von Luzern nach Altdorf im vergangenen Herbst. Bei einer Verkehrskontrolle beim Migrolino-Parkplatz stellte die Polizei fest, dass der junge Mann dabei unter dem Einfluss von THC und Amphetamin stand. Doch nicht nur das: Im Seitenfach der Fahrertüre fanden die Beamten eine verbotene Waffe – eine «Mischung aus Schlag- und Stichwaffe», wie es im Strafbefehl heisst. Und schliesslich habe der Beschuldigte während der Fahrt auch noch sein Handy bedient, «indem er Whatsapp-Nachrichten schrieb, wodurch die Bedienung des Fahrzeugs erschwert wurde» – ebenfalls eine Gesetzeswidrigkeit.

Auf den jungen Lenker aufmerksam gemacht wurde die Polizei von einem anderen Autofahrer, der an besagtem Morgen eine Zeit lang hinter dem Beschuldigten fuhr. Letzterer sei dabei durch eine unsichere Fahrweise aufgefallen. Als die Polizisten ihn bei der Kontrolle darauf ansprachen, habe er von sich aus zugegeben, während der Fahrt Whatsapp-Nachrichten geschrieben zu haben.

Vom Einzelrichter befragt

Weil der 23-Jährige gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hat, musste sich am Dienstag das Landgericht Uri mit dem Fall auseinandersetzen. Landgerichtspräsident Philipp Arnold befragte den Beschuldigten in der rund 30-minütigen Verhandlung zu den Vorkommnissen und ergründete, weshalb dieser nicht alle Vorwürfe hinnehmen wollte.

Amphetamin wegen ADHS-Medikamenten

Nicht bestreiten wollte der 23-Jährige seinen Cannabis-Konsum: «Das war so.» Dass er für die Einnahme von Amphetamin bestraft werden soll, dafür zeigte er jedoch kein Verständnis. «Ich habe Medikamente verschrieben bekommen, wegen meiner Krankheit ADHS. Deshalb hat es bei der Kontrolle wohl etwas angezeigt.» Einzelrichter Arnold entgegnete in freundlichem Ton, dass sich der Beschuldigte auch bei einer Einnahme von Amphetamin als Arznei nicht hätte ans Steuer setzen dürfen. Denn die Substanz habe unabhängig von deren Zweck eine Fahruntauglichkeit zur Folge. «Das wusste ich nicht», sagte der 23-Jährige. Dass die Substanz im Strassenverkehr problematisch sein könnte, hätte für ihn auch wenig Sinn ergeben, «denn mit den Medis kann ich mich ja besser konzentrieren».

Den Vorwurf, sein Mobiltelefon «ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt» verwendet zu haben, wie es im Strassenverkehrsgesetz formuliert ist, bestritt der junge Urner ebenfalls:

«Telefoniert habe ich nicht.»

Das sei allerdings auch nicht der Vorwurf, erklärte Arnold, sondern das Schreiben einer Whatsapp-Nachricht während der Fahrt durch den Seelisbergtunnel. Der Beschuldigte gab zu: «Eine SMS habe ich vielleicht geschrieben.» Eine unsichere Fahrweise habe sich dadurch aber nicht ergeben.

Auch nicht in Ordnung fand der Mann, dass die sichergestellte Waffe illegal sein soll – oder überhaupt als Waffe betrachtet werde. «Ein Spezialist kann das ja mal ausprobieren, ob man damit überhaupt jemanden angreifen kann. Ich glaube, er würde sich nur selber verletzen.» Als Brieföffner habe er den Gegenstand – ein Geschenk von einem Kollegen – eigentlich verwenden wollen. Als weiteres Argument für die Unbedenklichkeit der Waffe führte der Mann – der übrigens ohne Anwalt, dafür in Begleitung eines Mannes, der sein psychiatrischer Arzt sei, zum Termin erschienen war – ins Feld, dass sein Kollege die Waffe als Geschenk von einem Onlineshop erhalten habe. «Wenn das illegal wäre, hätte es ihm der Webshop ja gar nicht in die Schweiz schicken können.»

Kostenrisiko schreckte ihn nicht ab

Um zu zeigen, dass er sich seit dem Vorfall gebessert hat, betonte der 23-Jährige mehrmals, dass er mittlerweile kein Cannabis mehr nehme. «Ich habe eingesehen, dass das falsch war.» Mehrere selber veranlasste Urinproben würden das beweisen.

Schliesslich hatte der Beschuldigte nochmals eine letzte Möglichkeit, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Landgerichtspräsident Arnold wies ihn höflich darauf hin, dass er bei einer gerichtlichen Niederlage weitere Kosten zu tragen hätte. «Ohne ein Urteil vorwegzunehmen», so der Richter, falle die Aktenlage schon eher zu Ungunsten des Beschuldigten aus. Dieser liess sich davon jedoch nicht beirren und hielt trotz Kostenrisiko an seiner Einsprache fest, was seinen Begleiter zu einem zustimmenden Nicken veranlasste.

Mit welchen Folgen, dies wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Dem Beschuldigten – derzeit ohne Job und auf Kosten der Eltern lebend, weil er kein Arbeitslosengeld beantragt hat – wird das Urteil schriftlich eröffnet.

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