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Luzern

Mann bei St. Urban «aus Versehen» angeschossen: Kosovare erhält bedingte Freiheitsstrafe

Auf einer Spritzfahrt zielte ein 25-jähriger Kosovare mit der vermeintlich ungeladenen Waffe auf einen Kollegen und tätigte mehrmals den Abzug – mit fatalen Folgen.

Das Luzerner Kriminalgericht hat sich mit einem spektakulären Fall befasst, der sich vor vier Jahren in der Nähe von St. Urban ereignete. Eine Gruppe von vier Männern und einer Frau war am 14. Januar 2015 in einem Auto unterwegs. Zwei von ihnen, ein Schweizer und ein Kosovare, haben zuvor an einem Waldrand Schiessübungen mit einem Revolver und einer Pistole gemacht. Die Waffen haben sie laut eigenen Aussagen einen Tag zuvor «von einem unbekannten Mann mitsamt Munition unentgeltlich erhalten».

Der 25-jährige Kosovare sass am Steuer. Während der Fahrt holte er den Revolver aus einem Fach unter dem Lenkrad und spielte damit herum. Unter anderem richtete er die Waffe auf den Beifahrer. Er habe «aus Spass» mehrmals abgedrückt. Drei oder viermal klickte die Waffe. Dann krachte es. In der vermeintlich leeren Trommel befand sich eine Patrone. Der Beifahrer wurde von der Kugel getroffen und an Oberarm und Oberkörper verletzt.

Bei den Schiessübungen zuvor drückte der Beschuldigte den Abzug seines Revolvers, ohne dass ein Schuss erfolgte. Das Kriminalgericht verurteilte nun den Revolverschützen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt und zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken. Die Strafen sind bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Mann ist schuldig der fahrlässigen Körperverletzung, des unberechtigten Erwerbs, Besitzens und Tragens einer Waffe und Munition.

Er ging davon aus, dass die Waffe nicht geladen ist

Der Handwerker wohnt in einer Luzerner Landgemeinde. Er sagte bei der Befragung, dass er mit der Waffe herumgespielt habe und davon ausgegangen sei, dass diese nicht geladen sei. Er habe garantiert nicht absichtlich geschossen, das Opfer sei ja zudem ein Kollege von ihm. Er bereue den Vorfall. Der Schweizer, der mit der Pistole Schiessübungen gemacht hatte, und auch die Frau sagten aus, dass der Beschuldigte den Schuss nicht bewusst abgegeben habe, beziehungsweise, dass er nicht gewusst habe, dass die Waffe geladen sei. Der Beschuldigte und das Opfer seien ja Kollegen gewesen.

Das sind sie nicht mehr. Der Mann, der getroffen wurde, ein Kriegsflüchtling, sagte aus, der Beschuldigte habe die Trommel des Revolvers zuvor herausgenommen. Dabei habe er, also das Opfer, gesehen, dass ein Schuss in der Trommel war. Der Bruder des verletzten Mannes machte eine ähnliche Aussage. Nämlich dass der Schütze gewusst habe, dass sich ein Schuss in der Waffe befunden habe. Gemäss den Feststellungen der Staatsanwaltschaft lässt sich allerdings bei dem Revolver dieses Modells die Trommel nicht herausnehmen. Das Opfer beantragte durch seine Anwältin, dass der Beschuldigte unter anderem wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung zu verpflichten sei, ihm insgesamt eine Genugtuung von 25 000 Franken sowie Schadenersatz von 153 090 Franken, zuzüglich Zinsen zuzusprechen.

Zuerst gelogen, weil der Beschuldigte ein Kollege war

Wobei zu bemerken ist, dass der Privatkläger am Tag des Vorfalls aussagte, der Beschuldigte sei davon ausgegangen, dass die Waffe nicht geladen sei. Er habe zuerst gelogen, weil der Beschuldigte ein Kollege sei und dieser die Tat nicht extra begangen habe.

Im Urteil des Kriminalgerichts ist aufgeführt, dass unter diesen Umständen Zweifel an den Aussagen der Brüder bestehe, die sich möglicherweise am Beschuldigten rächen wollen. Es sei daher nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» davon auszugehen, dass dieser bei der Schussabgabe der Auffassung war, der Revolver sei nicht geladen. Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon sechs Monate unbedingt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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