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Zug

Auf diese Spitzenposition könnten viele Zuger sehr gut verzichten

Die definitiven Zahlen zum Nationalen Finanzausgleich (NFA) 2023 sind für die Zuger Finanzdirektion zwar keine Überraschung mehr, erstaunen aber trotzdem: Jede Person mit Wohnsitz im Kanton Zug schickt 2023 einen Betrag von 2864 Franken nach Bern, wo sie in die Kassen anderer Kantone fliessen.
Blick übers Ägerital: Der Kanton Zug zahlt kommendes Jahr 366 Millionen Franken in den NFA. (Bild: Stefan Kaiser (Unterägeri, 11. August 2020))

Marco Morosoli

In einer Broschüre des Eidgenössischen Finanzdepartements ist zu lesen: «Der Föderalismus ist ein tragendes Prinzip der Schweiz. Die 26 Kantone und die rund 2200 Gemeinden verfügen über weitreichende Kompetenzen. Deshalb ist auch der Finanzausgleich wichtig für den Zusammenhalt des Landes.»

Die Eidgenossenschaft lebt ihre Solidarität, indem die wirtschaftlich starken Kantone und der Bund den finanziell schlechter gestellten Stände finanziell beispringen.

Zug entrichtet 366 Millionen Franken

Das Mittel dazu ist der Nationale Finanzausgleich (NFA). Innerhalb der Grenzen des Kantons Zug sind die drei Grossbuchstaben an vielen Stammtischen ein rotes Tuch. Daran ändert sich nicht so schnell etwas. Am Donnerstag versandte die Zuger Finanzdirektion eine Mitteilung mit dem Titel: Zug bleibt grösster Pro-Kopf-Zahlen im NFA-System.

Wer auf die Tatsachen aus ist, der muss im Presseaussand ein wenig weiterlesen, um auf die Zahl von 366 Millionen Franken zu stossen. Das ist die Summe, welche der Stand Zug im kommenden Jahr nach Bern überweisen muss. Die Ergebnisse der Fiskaljahre 2017, 2018 und 2019, die für die Berechnung des NFA-Beitrages entscheidend sind, flossen in die Berechnung ein.

Den NFA gibt es seit dem Jahr 2008. In dieser Zeit hat der Kanton Zug immer die Spitzenposition inne, derweil die finanziellen Schlusslichter ab und an wechselten. Den Kanton Uri löste später der Kanton Jura ab, aber auch der Kanton Wallis trug schon die finanzielle rote Laterne der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Eine NFA-Reform nach zwölf Jahren

Da die Summe der Geberkantone kleiner ist als diejenige der Kantone, die Gelder beziehen, sind NFA-Reformen ein schwieriges Unterfangen. Immerhin ist eine solche Überarbeitung der Regeln 2020 erfolgreich gewesen. Gewisse Parameter – wie zum Beispiel die Anpassung der Höhe des zu erreichenden Ressource-Potenzials der Nehmerkantone – konnten die NFA-Geber umsetzen. Dadurch flachte die NFA-Beitragskurve etwas ab.

Obwohl der Kanton Zug weiterhin einen positiven Wanderungssaldo ausweist, es gibt mehr Zuzüger als Wegzüger, erreicht der Pro-Kopf-Beitrag mit 2864 Franken pro Kopf einen neuen Höchstwert. Diese Summe überflügelt diejenige des Zweitplatzierten in dieser Tabelle um mehr als das Doppelte.

Finanzdirektor Heinz Tännler spricht von «stolzer Summe»

Für den Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler sind die neuen NFA-Zahlen keine Überraschung. Die Beitragshöhe hatte sich ja schon Mitte Juni dieses Jahres abgezeichnet. Jetzt sind sie offiziell. Tännler jammert nicht, sagt aber:

«Die Zahlen zeigen einmal mehr, in welchem Ausmass der NFA in die Finanzen gewisser Kantone eingreift.»

Der Finanzdirektor erwähnt im Weiteren, dass der Pro-Kopf-Betrag von 2864 Franken eine «stolze Summe» darstelle, welche der Kanton ja «nicht einfach so in Rechnung stellen» könne.

Zugs Finanzdirektor wagt auch einen besorgten Blick in die NFA-Zukunft. Er zitiert dabei eine Studie des Basler Wirtschaftsforschungsinstituts (BAK) Economics. Die Autoren dieses Ausblicks stellen fest, dass die NFA-Zahlen in rund sechs Jahren die Schwelle von 400 Millionen Franken erreichen könnten. Denn die Jahre, welche bald bei der NFA-Berechnung zählen, beinhalten die Rekordüberschüsse am laufenden Band.

Die OECD-Mindeststeuer als eine Gleichung mit vielen Unbekannten

Möglicherweise erreicht der Kanton Zug diese Schwelle schon früher. Dies, weil die NFA-Kosten zwischen den Jahren 2022 und 2023 um rund 40 Millionen Franken auf 366 Millionen Franken angestiegen ist. Zudem ist bis jetzt unklar, wie sich die Mindeststeuer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf die Zuger NFA-Zahlen auswirkt. Es ist geplant, dass sich dieses Steuerinstrument für grosse Unternehmen auf den 1. Januar 2024 auswirkt.

Es gibt aber auch Tabellen, in welchen der Kanton Zug keine Spitzenposition einnimmt. Hierbei handelt es sich um die quellenbesteuerten Einkommen in den Kantonen. Diese betragen im Kanton Zug pro Kopf 1999 Franken. Wenig erstaunlich liegen hier Basel-Stadt, Genf, Tessin und Graubünden vor dem Kanton Zug. Doch auch hier erreicht Zug einen Platz im vorderen Viertel.

Zugs Finanzdirektor Heinz Tännler treibt jedoch anderes um: «Mit den NFA-Zahlungen, dem Beitrag an die direkte Bundessteuer und den AHV-Überschüssen leistet der Kanton Zug einen ausserordentlich hohen Beitrag an den bundesweiten Wohlstand und den nationalen Zusammenhalt.»

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