notifications
Obwalden

Auch Obwalden verschärft Massnahmen gegen das Corona-Virus

Bis zum 4. April bleiben alle Obwaldner Kindergärten und Schulen geschlossen. Ab sofort sind zudem Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten. Für Heime und das Kantonsspital gelten neu Be-suchseinschränkungen.
Am Kantonsspital Obwalden gelten ab sofort drastische Besuchseinschränkungen.  (Bild: Corinne Glanzmann (Sarnen, 9. Januar 2019))

Philipp Unterschütz

Der Bundesrat hat am Feitag einschneidende Massnahmen zur Bekämp-fung des neuen Corona-Virus beschlossen. Die Geschwindigkeit der Ausbreitung soll weiter gebremst und der Schutz der besonders gefährdeten Personen verstärkt werden. Die Massnahmen werden auch im Kanton Obwalden ab sofort umgesetzt, teilt der Kanton mit.

Besuchseinschränkungen für Heime und das Kantonsspital

Zum Schutz der Risikogruppen vor dem Coronavirus hat der Kantonsarzt ein generelles Besuchsverbot in den Heimen und im Kantonsspital Obwalden verhängt. Um Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen und Spitalpatienten vor dem Corona-Virus zu schützen, gilt ab sofort ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen für einzelne Besucher können in begründeten Fällen (z. B. Eltern von Kindern, Verwandte von palliativen Patienten) von der jeweiligen Institution für Bezugspersonen bewilligt werden.

Verbot von Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden

Ab sofort sind zudem Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 100 Personen aufhalten, verboten. Diese Regelung umfasst auch das Angebot von Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben (Museen, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Skigebiete exklusive Seilbahnen mit Erschliessungsfunktion etc.).

Anlässe mit weniger als 100 Personen sind zulässig, wenn die Veranstalter wie bis anhin vorgängig in ihren Inseraten bzw. auf ihren Webseiten darauf hinweisen, dass besonders gefährdete Personen und Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, von der Veranstaltung fern zu bleiben haben. Veranstalter haben aktiv auf Schutzmassnahmen wie Hände-hygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene aufmerksam zu machen und für die Händehygiene ausreichend sanitäre Anlagen zur Verfügung zu stellen.

Restaurations- und Barbetriebe sowie Diskotheken und Nachtclubs dürfen gemäss den Bundesvorgaben nicht mehr als 50 Personen (inkl. Personal) gleichzeitig aufnehmen. Sie sind ebenfalls zur Einhaltung der oben erwähnten Präventionsmassnahmen und eines minimalen Raumangebots von vier Quadratmetern pro Person verpflichtet.

Obwaldner Schulen ab sofort wegen Coronavirus geschlossen

Der Bundesrat hat auch sämtliche Präsenzveranstaltungen an Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten bis am 4. April 2020 untersagt. «Der Kanton Obwalden setzt diese Vorgabe vollumfänglich um und unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung der entsprechenden Massnahmen», heisst es weiter in der Mitteilung des Kantons. Die Aussetzung des Präsenzunterrichts sei eine ausserordentliche Situation, welche die Schulen und die Erziehungsberechtigten vor grosse organisatorische Herausforderungen stelle.

Ab Montag, 16. März 2020 findet deshalb kein Präsenzunterricht mehr statt und die Kinder sowie Jugendlichen müssen grundsätzlich zu Hause bleiben. Die Gemeinden und die Kantonsschule sollen ein Betreuungsan-gebot bereitstellen. Dieses Angebot richtet sich jedoch nur an Kinder und Jugendliche, für die zu Hause keine geeignete Betreuung sichergestellt werden kann. Mit dieser Massnahme soll verhindert werden, dass die Betreuung von den Grosseltern und damit der Gruppe besonders gefährdeter Personen sichergestellt werden muss.

Umfassende und aktuelle Informationen zum neuen Coronavirus sind auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit zu finden: www.bag-coronavirus.ch

Zusätzliche Informationen zur Lage im Kanton Obwalden sowie verschiedene Merkblätter sind auf der Kantonswebseite erhältlich: www.ow.ch

Kommentare (0)