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Nidwalden

Auch Nidwalden verschärft Massnahmen gegen das Corona-Virus

Das Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden gilt ab sofort auch im Kanton Nidwalden. Der Schulunterricht bleibt bis vorerst 4. April unterbrochen. Das Kantonsspital erlässt ein Besuchsverbot.
Im Kantonsspital Nidwalden gilt ab sofort ein Besuchsverbot. (Bild: Corinne Glanzmann (Stans, 2. August 2017))

Philipp Unterschütz

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, zum Schutz der Bevölkerung Veranstaltungen mit mehr als 100 Besucherinnen und Besuchern ab sofort zu untersagen. Das Verbot gilt vorerst bis Ende April 2020. Dies betrifft auch Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete.

Der Nidwaldner Regierungsrat betont in einer Medienmitteilung, dass der Betrieb von Seilbahnen und Kleinseilbahnen bis auf weiteres zu Transport- und Erschliessungszwecken gestattet bleibt, sofern die in der Verordnung des Bundesrates genannten Schutzmassnahmen gewährleistet werden können. Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot sind nur möglich bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse, beispielsweise für Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte wie zum Beispiel Gemeindeversammlungen.

Grund für die massive Verschärfung ist die zunehmende Ausbreitung des Corona-virus (COVID-19) in vielen Landesteilen der Schweiz. Im Moment kommen täglich zwischen 200 und 300 neue Fälle von Erkrankungen dazu. In Nidwalden lagen bis Freitagabend acht positive Befunde vor.

Bisherige Begrenzung auf 200 Personen wird auf 100 angepasst

«Zudem sind auch in Nidwalden private und öffentliche Anlässe mit mehr als 100 Personen umgehend verboten», heisst es weiter in der Mitteilung. Die bisherige kantonale Regelung mit einer Begrenzung bei maximal 200 Besuchern wird mit dem Beschluss des Bundesrats ebenfalls per sofort aufgehoben. «Es ist uns bewusst, dass dadurch noch mehr Veranstalter zu einer Absage gezwungen werden. Gleichzeitig sind wir der Überzeugung, dass unsere bereits vorgängig restriktive Regelung dazu beigetragen hat, die Verbreitung des Virus im eigenen Kanton bisher einzudämmen», lässt sich Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger in der Pressemitteilung zitieren. «An dieser Stelle möchte ich den Veranstaltern ein Lob aussprechen. Sie nehmen ihre Eigenverantwortung wahr und zeigen Verständnis für das Vorgehen der Behörden in Anbetracht der besonderen Lage».

Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmenden sind im Kanton Nidwalden unter Auflagen nach wie vor erlaubt. So ist bis auf weiteres eine Namensliste auszufüllen und beim kantonalen Gesundheitsamt einzureichen. Dies, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und im Bedarfsfall Kontaktpersonen von erkrankten Leuten ausfindig zu machen und unter Quarantäne zu stellen. Solange die Fallzahlen im Kanton tief seien, bestehe eine reelle Chance, die Übertragungsketten zu eruieren und dadurch eine Verbreitung auf weitere Personen zu verhindern oder zumindest einzuschränken, so Michèle Blöchliger weiter.

Für Restaurants, Bars und Diskotheken gelten laut Bundesrat ab sofort restriktivere Vorgaben, in diesen dürfen sich inklusive Personal maximal 50 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Anordnungen betreffend Hygiene und sozialer Distanz müssen auch hier eingehalten werden. Die kantonalen Behörden können in den Betrieben und an weiteren Örtlichkeiten unangemeldet Kontrollen durchführen.

Schulen und Kindergärten per sofort geschlossen

Der Bundesrat hat ausserdem entschieden, den Unterricht auf Stufe Volksschule wie auch auf der Sekundarstufe II und Tertiärstufe vorerst bis zum 4. April 2020 auszusetzen. Aus diesem Grunde stellen per sofort auch die elf Gemeinden im Kanton Nidwalden den regulären Schulbetrieb ein, schreibt der Kanton in einer weiteren Mitteilung. Dies gelte auch für Kindergärten und Musikschulen. Ebenso betroffen von dieser Massnahme sind die Mittelschule und die Berufsfachschule.

Die Schulen in den Gemeinden seien vom Kanton aufgefordert worden, in ihren Räumlichkeiten ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen für Schulkinder, die während des Schulunterbruchs nicht zu Hause betreut werden können, heisst es weiter. Der Regierungsrat betont, dass diese Lösung nur für Fälle empfohlen wird, in denen beide Elternteile aufgrund dringender beruflicher Verpflichtungen die Aufsicht über ihre Kinder nicht selber wahrnehmen können. Dies um zu vermeiden, dass die Betreuung der Kinder durch Grosseltern intensiviert wird. Personen ab 65 Jahren gehören zu jenen Menschen, die besonders mit Komplikationen rechnen müssen im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Die Arbeitgebenden werden gebeten, betroffenen Müttern und Vätern in ihren Betrieben möglichst entgegenzukommen.

Die Betreuung in den Schulen könne durch das offizielle Betreuungspersonal wie auch durch Lehrpersonen erfolgen, heisst es weiter in der Mitteilung. Es sei vorgesehen, dieses Angebot unter der Woche während den üblichen Unterrichtszeiten aufrecht zu erhalten. Es sind diesbezüglich Unterschiede in den Gemeinden möglich. Die Schulen sind mit Hochdruck daran, das entsprechende Angebot zu organisieren. Die Eltern werden anschliessend direkt über die Schulen informiert.

Kantonsspital erlässt Besuchsverbot

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren, sind am Kantonsspital Nidwalden (KSNW) ab Samstagmorgen, 10 Uhr, Patientenbesuche nicht mehr erlaubt. Dass die Besuche nicht mehr erlaubt sind, sei eine Präventionsmassnahme, teilt das Spital mit. Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Weiterhin erlaubt sind Besuche von Eltern bei Kindern, von Partnern bei gebärenden Frauen sowie von nahen Angehörigen bei sterbenden Menschen oder bei unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten. Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt. Diese Massnahme wird gegebenenfalls angepasst.

Aufgrund der aktuellen Lage rechnet das KSNW damit, dass die Zahl der Fälle, welche hospitalisiert werden müssen, in den nächsten Tagen und Wochen ansteigen wird. Um auf diese Situation bestmöglich vorbereitet zu sein, wurden die Plätze für Corona-Patienten ausgebaut. Deshalb wurde auf dem 2. Stock ein Teil der Station als Isolierungsstation eingerichtet, so dass mehrere Betten speziell für Corona-Patienten bereitstehen. Zudem ist derzeit ein Ausbau der Intensivbetten in Planung. Weitere Kapazitäten können kurzfristig aktiviert werden.

Vor dem Spital sind ein Zelt und ein Container aufgestellt worden, in denen Corona-Verdachtsfälle rasch untersucht und gescreent werden. Damit stellt das KSNW sicher, dass Corona-Verdachtsfälle nicht mit anderen Patientinnen und Patienten des Spitals in Kontakt treten können.

Helpline für die Bevölkerung

Für die Bevölkerung in Nidwalden steht ab sofort eine eigene Helpline unter Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch, zur Verfügung. Diese ist täglich von 8 bis 18 Uhr in Betrieb. Für übergeordnete Informationen empfiehlt der Kanton, sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) unter www.bag-coronavirus.ch über die aktuellsten Entwicklungen zum Coronavirus zu informieren. Auf der Webseite www.nw.ch sind zusätzliche Informationen zur Lage im Kanton Nidwalden erhältlich. Rund um die Uhr steht die BAG-Hotline zur Verfügung: Telefon +41 58 463 00 00.

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