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Zug

Asyl: Kanton Zug plant Ersatzneubau der Durchgangsstation in Steinhausen

Der Ersatzneubau der Durchgangsstation soll für 150 Personen Platz bieten, inklusive einer Schwankungsreserve von maximal 100 zusätzlichen Plätzen in Ausnahmefällen. Ende 2024 soll das Zentrum bezugsbereit sein. Die aktuelle Durchgangsstation genügt in vielerlei Hinsicht nicht mehr den Anforderungen.
Die bestehende Durchgangsstation in Steinhausen soll ersetzt werden. (Bild: Maria Schmid, 12. Juni 2017)

Im Vorfeld wurden Ersatzbauvarianten für 350 Personen, 250 und 150 Personen geprüft. Der Entscheid für ein Kontingent von 150 Personen (plus 100 Schwankungsreserve) stützt sich auf Resultate einer Machbarkeitsstudie und trägt der aktuellen Entwicklung auf Bundesebene Rechnung; insbesondere der neuen, ab Frühling 2019 geltenden Gesetzgebung, wonach der Bund den Kantonen vor allem Asylsuchende mit Bleibeperspektive zuweist.

Mit seinem Entscheid kommt die Zuger Regierung im Normalbetrieb dem Gemeinderat Steinhausen entgegen, der sich im Zusammenhang mit einer Interpellation betreffend «Folgen eines möglichen Ausbaus der Durchgangsstation Steinhausen auf die Gemeinde Steinhausen» mit der Erhöhung des bisherigen Aufnahmekontingents von 100 auf maximal 150 Plätze einverstanden erklärt hat.

Ersatz während Bauzeit in Zug

Es gibt eine Abhängigkeit zwischen dem Projekt für den Ersatzneubau der Durchgangsstation Steinhausen und der Entwicklung des Areals des ehemaligen Kantonsspitals Zug. Grund dafür ist die provisorische Durchgangsstation für maximal 80 Asylsuchende an der Artherstrasse 27, Zug, welche im Frühjahr 2016 infolge von Kapazitätsengpässen dort eingerichtet wurde. Diese muss während der Bauzeit der neuen Durchgangsstation Steinhausen als temporärer Ersatz zur Verfügung stehen. Gleichzeitig gibt es aufgrund des seit Sommer 2016 rechtskräftigen Bebauungsareals ein grosses öffentliches Interesse und auch politischen Druck hinsichtlich einer zeitnahen Entwicklung des Areals des ehemaligen Kantonsspitals Zug.

Ende 2018 soll ein Ideen- und Investorenwettbewerb mit nachgelagertem Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden, wodurch die Leitplanken für die künftige Nutzung und Überbauung der zentralen Baufelder dieses für die Stadt Zug bedeutsamen Areals festgelegt werden. Sämtliche Projekte, denen die Räumlichkeiten des ehemaligen Kantonsspitals als Zwischennutzung dienen, müssen also rasch möglichst vorangetrieben werden, damit das Areal voraussichtlich ab Ende 2024 zur Überbauung freigegeben werden kann.

Planungs- und Baukredit vor Kantonsrat

Auf dem nordöstlichen Teil des Grundstücks in Steinhausen, der für den Ersatzneubau der Durchgangsstation nicht beansprucht wird, soll im Rahmen der geplanten Überbauung eine Büronutzung für den Kanton Zug evaluiert werden. Der Regierungsrat plant, dem Kantonsrat bis im Herbst 2018 eine Vorlage im einstufigen Verfahren für einen Planungs- und Baukredit vorzulegen.

Der Regierungsrat hat den Gemeinderat Steinhausen vorab über seine Pläne informiert und ist sich bewusst: Die Planung und Realisierung von Asylunterkünften sind ein Politikum und führen in der Bevölkerung zu Diskussionen. «Gleichzeitig ist der Kanton gegenüber dem Bund ver-pflichtet, Aufnahmekapazitäten sicherzustellen. Er verfolgt sowohl gegenüber dem Bund wie den Gemeinden einen partnerschaftlichen, lösungsorientierten und pragmatischen Ansatz», so Frau Landammann Manuela Weichelt. (red)

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