Neuer Tag, gleiches Bild: Auch am Dienstag liefern sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft ein Wortgefecht vor dem Zuger Strafgericht, das die Frage zu beantworten hat: Haben zwei Treuhänder aus dem Raum Zug jahrelang Geld für einen mutmasslichen Drogenring aus Deutschland gewaschen?
Nach Beschuldigtenbefragung und Plädoyers vom Montag hielt die Staatsanwältin am Dienstag an ihren Anträgen fest: Wegen Geldwäscherei, Urkundenfälschung und Verstössen gegen das Ausländergesetz fordert sie zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe für die Geschäftsmänner.
Verteidigung: Staatsanwaltschaft verletzt Parteirechte
Am Montag hatte die Verteidigung argumentiert, es hätte keine Konfrontationseinvernahme mit den deutschen Dealern stattgefunden, weshalb deren Aussagen nicht verwertbar seien.
Dazu sagte die Staatsanwältin – eine Frau, die einen Beschuldigten schon einmal fragt, ob er die Anklage gelesen habe, wenn sie den Eindruck bekommt, dass das nicht der Fall ist –, die Strafverfolger hätten die Parteirechte der Beschuldigten nicht verletzt. Die Beschuldigten hätten in ihren Einvernahmen auf die Aussagen aus Deutschland reagieren können.
«Die Verteidigung hat es sich sehr leicht gemacht und ist gar nicht erst auf die wasserdichte Beweislage eingegangen», so die Staatsanwältin, worauf einer der Verteidiger entgegnete:
«Wasserdichte Beweise? Vielleicht war ich an einer anderen Verhandlung.»
Beide Anwälte unterstrichen in ihren zweiten Vorträgen im Kern, was sie schon am Montag gesagt hatten: Die Staatsanwaltschaft beweise nicht, wann, wo und wie genau ihre Mandanten Geld aus einem Verbrechen entgegengenommen haben sollen.
Ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen, hat jetzt das Zuger Strafgericht zu entscheiden. Das dürfte allerdings eine Weile dauern: Wie der Vorsitzende des dreiköpfigen Richtergremiums ankündigte, ist ein Urteil erst gegen Ende Jahr zu erwarten.