Zuger Spitalliste

Andreas-Klinik hält die Konzentration der Grund- und Notfallversorgung am Kantonsspital für rechtswidrig

Es war erwartet worden. Die Andreas-Klinik, die zur Hirslanden-Gruppe gehört, zieht vor das Bundesverwaltungsgericht.
Verliert nach dem Willen der Zuger Regierung Leistungsauftrag zur Grund- und Notfallversorgung: Die Hirslanden Andreas-Klinik in Cham.
Foto: Bild: PD

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