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Uri

Amtsblatt seit 1849 nun online zugänglich

Um die Serie des Urner Amtsblattes via Internet zugänglich zu machen, wurden im Staatsarchiv rund 145000 Druckseiten digitalisiert.

(pd/RIN) «In Folge Beschlusses des Landrates vom 20. des Christmonats, 1848, wird die Kanzlei hinfüro die von den verschiedenen Regierungsbehörden ausgehenden Beschlüsse, Erkanntnisse und amtlichen Anzeigen, welche eine allgemeine, öffentliche Kundmachung erfordern oder sonst hiezu sich eignen, durch ein eigenes ‹Amtsblatt› veröffentlichen». Mit diesen Zeilen beginnt das auf den 1. Januar 1849 eingeführte Amtsblatt des Kantons Uri. Der Text stammt vom damaligen Kanzleidirektor Josef Anton Gisler.

Dieser betonte in seinem Vorwort ausserdem, dass künftig nur noch die im Amtsblatt veröffentlichten Erlasse als amtlich gesichert betrachtet werden sollten. Sogenannte «Fake News» gab es also offenbar bereits damals. Die Gemeinden und die Mitglieder der Räte erhielten das Amtsblatt wöchentlich kostenlos zugestellt, alle anderen konnten für einen Franken pro Jahr ein Abonnement erwerben.

Amtsblatt löste das «Wochenblatt von Uri» ab

Das Amtsblatt löste das seit 1838 erschienene «Wochenblatt von Uri» ab, das zwar von privater Seite herausgegeben worden war, jedoch ebenfalls als Publikationsorgan des Kantons gedient hatte. Daneben erschien in dieser Zeit im Kanton Uri keine andere Zeitung. Es war im neuen Amtsblatt wohl auch deshalb seit der ersten Ausgabe möglich, private Anzeigen und Inserate zu platzieren, was die Urnerinnen und Urner unter der Rubrik «Nichtamtliches» rege benutzen. Wer ein Musikinstrument nicht mehr brauchte und verkaufen wollte oder wer eine Viehweide temporär zur Pacht anbot, publizierte nicht selten eine Anzeige im Amtsblatt und erreichte damit eine grosse Zahl an Leserinnen und Lesern. Hauptzweck des Amtsblattes war und ist es jedoch, Mitteilungen der Verwaltung und Erlasse der Behörden zu verbreiten. Daneben dient das Amtsblatt auch als wichtiges Instrument für die Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen. In den sogenannten Abstimmungsbotschaften werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern neue oder geänderte Gesetzestexte unterbreitet und später die Ergebnisse der Volksabstimmungen und Wahlen amtlich publiziert.

Auch während Weltkriege erschien das Amtsblatt

Seit der ersten Ausgabe erscheint das Amtsblatt in ununterbrochener Folge. Weder die beiden Weltkriege noch verschiedene einschneidende Naturereignisse führten zum Unterbruch der Serie. Das Amtsblatt ist damit auch ein handfestes Symbol für das Funktionieren und die Beständigkeit des Kantons. Aus heutiger Sicht bietet das nun online zugängliche Amtsblatt eine grosse Fülle an Informationen zur Geschichte des Kantons Uri der vergangenen 170 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, in dieser Geschichte einfach etwas zu stöbern oder aber systematisch Forschungsfragen nachzugehen. Wie veränderte sich die Gesetzgebung im Bereich der Glücksspiele oder welche Diskussionen wurden in der Vergangenheit zum Thema Sonntagsheiligung geführt? Auf diese und viele weitere spannende Fragen bietet das digitale Amtsblatt nun auch via Internet und optimiert für die Anzeige auf verschiedenen mobilen Geräten aufschlussreiche Antworten.

Das digitale Amtsblatt ist kostenfrei zugänglich unter: www.staur-digitalplattform.ch oder www.staur.ch. Das Abo für die gedruckte Ausgabe kostet 85 Franken pro Jahr.

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