Susanne Balli
«Ambulant vor stationär» heisst der Grundsatz des Kantons Luzern bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Dieser gilt sowohl in der Akutsomatik (Versorgung mit Spitaldienstleistungen in den Bereichen Medizin, Chirurgie und Gynäkologie) wie auch in der Langzeitpflege. Erstmals liegt nun ein Langzeitvergleich von Lustat Statistik Luzern der Jahre 2010 bis 2016 für diese zwei Bereiche vor. Am Donnerstag haben Lustat-Direktor Norbert Riesen und der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf die entsprechende Publikation den Medien vorgestellt.
Es zeigt sich: In den vier Akutspitälern des Kantons haben seit 2013 ambulante Konsultationen um 17 Prozent zugenommen. Dabei ist anzumerken, dass ambulante Leistungen erst seit 2013 statistisch erfasst werden. In absoluten Zahlen: Im Jahr 2013 waren es knapp 669’000 ambulante Konsultationen, drei Jahre später bereits 784’000.
Hospitalisierter Anteil bleibt unverändert
Dem gegenüber stehen die stationären Fälle: Die Luzerner Akutspitäler verzeichneten zwischen 2010 und 2016 eine Zunahme von 10 Prozent auf 56’300 Hospitalisierungen. Im Jahr 2016 mussten sich fast 42’300 Luzernerinnen und Luzerner mindestens einmal stationär in Spitalpflege begeben. Das heisst, einige Personen traten im Laufe des Jahres mehrmals in ein Spital ein. Als stationäre Spitalbehandlung gilt eine Aufenthaltsdauer von mehr als 24 Stunden oder die Belegung eines Spitalbetts über Nacht. Die Zahl der stationär hospitalisierten Bevölkerung hat gegenüber 2010 um 7 Prozent zugenommen. Dies entspricht etwa dem Bevölkerungswachstum in diesem Zeitraum. Der Anteil der hospitalisierten Bevölkerung pro Jahr blieb damit unverändert.
Guido Graf sagte an der Orientierung vom Donnerstag: «Im Akutbereich soll im Kanton Luzern klar bei der Gruppe von definierten Eingriffen der Grundsatz ‹ambulant vor stationär› zum Einsatz kommen.» Damit bezieht sich Graf auf die Liste mit Spitalbehandlungen, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. Der Kanton führte die Liste mit ursprünglich 13 Spitalbehandlungen im Juli 2017 ein. Aufgrund von Widerstand aus der Ärzteschaft wurde die Entfernung der Gaumenmandeln vorübergehend vom Grundsatz «ambulant vor stationär» ausgenommen.
Mit der Liste nahm der Kanton Luzern eine Vorreiterrolle ein. Ähnliche Bestrebungen laufen nun für die gesamte Schweiz. Ab 2019 soll bundesweit eine Liste mit insgesamt neun definierten Eingriffen nur noch ambulant durchgeführt werden, sofern es die medizinischen Umstände zulassen. Im Kanton Luzern ist der ambulante Anteil bei diesen neun Eingriffen höher als in der Gesamtschweiz: 2015 betrug er für die Luzerner Bevölkerung 74 Prozent, während er in der gesamten Schweiz bei 58 Prozent lag.
Graf: «Kosten können gesenkt werden»
Der eingeschlagene Weg macht laut Graf Sinn, und er zieht eine positive Bilanz: «Wenn ich mich umhöre, kann ich bestätigen, dass die Patienten mit dem Grundsatz ‹ambulant vor stationär› zufrieden sind. Zudem können die Kosten auf diese Weise gesenkt werden, weil ambulant in der Regel günstiger kommt als stationär.»
Im letzten Frühling präsentierte Graf Zahlen, wonach aufgrund der Liste im ersten Halbjahr im stationären Bereich 1,5 Millionen Franken eingespart werden konnten. Der Kanton Luzern will den Anteil ambulanter Behandlungen in den nächsten Jahren laut Graf weiter ausbauen.
«Ich kann bestätigen, dass die Patienten mit dem Grundsatz ‹ambulant vor stationär› zufrieden sind.»
Auf der Luzerner Liste der ambulanten Behandlungen stehen folgende Eingriffe: Herzkatheteruntersuchung, Karpaltunneloperation, Grauer-Star-Operation, Herzschrittmacher, Krampfaderoperation, Eingriffe an Blutgefässen, Hämorrhoiden, Leistenbruchoperation, Eingriffe am Gebärmutterhals, Kniespiegelung, Eingriffe am Kniemeniskus und Nierensteinzertrümmerung.
Kürzere Dauer der stationären Aufenthalte
Eine weitere wichtige Erkenntnis aus der Lustat-Analyse betrifft die Dauer der stationären Aufenthalte. Seit 2010 haben sich diese im Mittel von 6,3 auf 5,6 Tage verkürzt. Dies ist mitunter ein Grund, warum die Bettenzahl in den Akutspitälern gesunken ist.
Die Analyse betrachtet ausschliesslich den akutsomatischen Bereich der Spitalversorgung. Die Akutsomatik umfasst Behandlungen körperlicher Krankheiten, Unfälle und Geburten ohne psychische Krankheiten und ohne Massnahmen der medizinischen Rehabilitation in stationären Einrichtungen. Im Kanton sind dies die vier folgenden Spitäler: Luzerner Kantonsspital mit den Standorten in Luzern, Sursee und Wolhusen, die Hirslanden Klinik St. Anna Luzern, die Hirslanden Klinik Meggen und das Geburtshaus Terra Alta in Oberkirch.