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Luzern

Altishofener Kranunfall kommt ans Bundesgericht

Der Beschuldigte hat Beschwerde gegen das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts eingereicht.

(fi) Das Luzerner Kantonsgericht hat im Sommer einen 53-jährigen Kranführer wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunde schuldig gesprochen (Artikel vom 5. August). Es hatte im Urteilsdispositiv grundsätzlich das Strafmass der Vorinstanz bestätigt: 20 Tagessätze zu je 110 Franken, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Es verzichtete nun aber auf die vom Bezirksgericht Willisau verhängte Busse über 500 Franken. Der Beschuldigte hat Beschwerde an das Bundesgericht erhoben. Sein Anwalt verzichtet auf eine Stellungnahme.

Als Begründung für den Verzicht auf die Busse verweist das Gericht im Urteil darauf, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft sei, ihm könne eine günstige Prognose gestellt werden.

Teilgenugtuung von 80000 Franken gefordert

Bei einem inkorrekten Kranmanöver auf einer Grossbaustelle in Altishofen ist im August 2016 die Kranflasche – daran sind die Lasten befestigt – ausgeschwenkt und an eine Leiter geprallt, die über eine Mauer hinausragte. Ein Bauarbeiter, der sich auf der Leiter befand, ist darauf hin mehrere Meter rücklings in die Tiefe gestürzt. Der Privatkläger war bis mindestens Anfang 2018 zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Er fordert auf dem Zivilweg eine Teilgenugtuung von 80'000 Franken – mit Zins seit dem Unglückstag.

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