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Zug

Altgasse-Streit – nun erklärt sich der Gemeinderat

Die Baarer Regierung muss bald über Einsprachen gegen ein nachträgliches Baugesuch einer Garage in der Altgasse entscheiden. Der Eigentümer dieser Baute will aus einer Wohnung einen Massagesalon machen. Zu einigen Punkten in dieser Angelegenheit will der Gemeinderat aber jetzt schon seine Sicht dartun.

Kopf oder Zahl. Auf welche Seite die Münze beim Wurf fällt, ist unvorhersehbar. In einer Streitsache glaubt die eine wie die andere Seite, dass ihre Argumente die besseren seien. Es obliegt dem Richter oder einem Richtergremium, einen weisen Entscheid zu treffen.

Noch steht die Angelegenheit Altgasse keinesfalls auf dieser Stufe. Die Einsprecher habe ihre Sicht der Dinge dargelegt (Ausgabe vom 9. März), jetzt spricht der Baarer Bauchef Jost Arnold. Er weiss das gesamte Gremium hinter sich und blickt beim Gespräch zuerst fast 50 Jahre zurück. Er sagt: «Im Ersatzzonenplan aus dem Jahr 1975 war das Gebiet Altgasse der Wohn- und Gewerbezone zugewiesen.» Die damals gültige Bauordnung, so Arnold, habe den Bau von Wohnungen erlaubt. Deshalb gebe es Grundstücke im besagten Quartier, welche beinahe ausschliesslich mit Wohnungen überbaut seien.

Als 1981 das Gebiet Altgasse in eine Industrie- und Gewerbezone umgewandelt worden sei, habe dies dazu geführt, dass bereits bestehender Wohnraum in seinem Bestand geschützt worden sei. Diese Umzonung habe dazu geführt, dass «in dieser Zone nur noch ausnahmsweise Wohnbauten erlaubt sind», so der Baarer Bauchef weiter. «Deshalb dürfen seit 40 Jahren im Gebiet Altgasse nur noch Wohnungen erstellt werden, die für die Führung des Betriebes notwendig sind.»

Die Rechtssicherheit ist für den Baarer Gemeinderat ein schützenswertes Gut

Mittlerweile – also gemäss dem derzeit gültigen Zonenplan aus dem Jahre 2005 – gehört das Gebiet Altgasse zur Arbeitszone D. Diese sei «für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt». Arnold fügt noch an, dass im Gebiet Altgasse «gemäss Lärmschutzverordnung stark störende Betriebe zugelassen sind». Im Wissen um all diese allenfalls störenden Begleiterscheinungen bleibe es jedoch dabei: «Eine Wohnnutzung ist in der Arbeitszone demnach zulässig und zonenkonform.» Dieses Prinzip halte die Gemeinde seit Jahrzehnten hoch.

Arnold betont zudem, dass die Vorgehensweise im Gebiet Altgasse «gemäss langjähriger gemeindlicher Praxis» so gehandhabt werde. Dann dreht der Baarer Bauchef den Spiess um und sagt: «In mehreren Gebäuden befinden sich aber mehr als die eine grundsätzlich zugelassene Wohnung.» Seien diese Wohnungen «altrechtlich» entstanden, also vor 1981, dann könnten sich die betreffenden Liegenschaftseigner auf die «Bestandesgarantie» berufen. Andernfalls könnten die Bauherren ein Problem bekommen (siehe Box). Der Baarer Bauchef spricht hier von «unerlaubten Umnutzungen», welche die Gemeinde nicht bewilligt habe.

Knifflige Rechtsfragen sind noch zu lösen

Der Baarer Gemeinderat spielt hier die Transparenzkarte aus und offenbart, wie seit ein paar Jahren nicht bewilligte Wohnungen «auffliegen». Es seien, schreibt Jost Arnold, «im Zuge der Harmonisierung der Einwohnerregister mit den wichtigsten Personenregistern des Bundes, unter anderem dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister, solche Umnutzungen bemerkt worden».

Ausserdem seien auch solche aus dem Quartier Altgasse darunter. In dieser Sache hätten denn auch 2018 diverse Grund- und Gebäudeeigentümer Post erhalten. Ein Fall liege derzeit noch beim Verwaltungsgericht. Einer allenfalls angedachten Umzonung im Gebiet Altgasse nimmt Jost Arnold den Wind aus den Segeln: «Ob und wie das Gebiet Altgasse im Rahmen der kommenden Ortsplanungsrevision angepasst respektive umgezont wird, ist nicht absehbar.» Im kantonalen Richtplan sei die Altgasse «als Vorranggebiet für die Arbeitsnutzung eingetragen».

Sexbetrieb in einer Wohnung, die es nicht geben dürfte

Der Baarer Bauchef äussert sich auch zu den Einsprachen gegen das nachträgliche Baugesuch für einen Sexgewerbebetrieb im Gebiet Altgasse, welche die ganze Diskussion ausgelöst haben. Er macht es kurz: «Das Baugesuch hat mit der oben beschriebenen Sachlage insofern zu tun, als dass eine nicht zulässige Wohnung für den Sexgewerbebetrieb gewerblich umgenutzt werden soll.» Ob etwas Widerrechtliches korrigierbar ist, indem es zonenkonform nutzbar gemacht wird? Die schönsten Rechtsfälle schreibt halt noch immer das Leben.

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