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Nidwalden

Alter falsch eingeschätzt: Jugendliche kommen öfter illegal zu Spirituosen und Zigaretten

Fast jedes zweite Geschäft verkaufte bei Testkäufen in Nidwalden Spirituosen an unter 18-Jährige. Das ist mehr als im Vorjahr.
Spirituosen dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Nicht alle Läden halten sich immer daran. (Bild: Jean-Christophe Bott/Keystone)

Matthias Piazza

Alkohol darf man erst ab 16 kaufen, Spirituosen und Tabak sowie Tabakerzeugnisse erst ab 18. So sieht es das Gesetz in Nidwalden wie in fast allen Kantonen der Schweiz vor. Die Realität ist in zahlreichen Fällen eine andere, wie Testkäufe ergeben haben, die in diesem Frühjahr bei rund 30 Nidwaldner Tankstellen, Kiosken, Läden und Restaurants abgehalten wurden. Über zwei Fünftel aller getesteten Betriebe in Nidwalden (44 Prozent) verkauften Bier an Jugendliche, die jünger als 16 Jahre waren. Und 46 Prozent der Geschäfte verkauften Spirituosen wie Fruchtbrände, Wodka, Gin, Aperitif-Getränke wie Martini und Alcopops wie Smirnoff an unter 18-jährige Personen. Beim Tabak verzeichneten 43 Prozent der getesteten Betriebe sogenannte Fehlverkäufe. Damit ist der Anteil an illegalem Spirituosen- und Tabakverkauf gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, wie es in einer Medienmitteilung des Kantons heisst. Damals verlangten 31 Prozent keinen Altersnachweis für Spirituosen und 28 Prozent verkauften illegal Tabakwaren.

«Diese Zahlen sind natürlich nicht erfreulich», sagt Sara Brunati, kantonale Fachverantwortliche Jugendschutz, Gesundheitsförderung und Integration, dazu. Dies entspreche allerdings in etwa dem schweizweiten Schnitt. Auch wenn die Jugendlichen im Auftrag des Blauen Kreuzes nur einen einzigen Testkauf pro Geschäft tätigten und es darum auch eine Momentaufnahme sei, spricht Sara Brunati von einer hohen Aussagekraft dieser Tests. «Es entspricht leider der Realität, dass das Verkaufspersonal zu oft keinen Ausweis verlangt bei Jugendlichen, bei denen man das Alter nicht so genau abschätzen kann.» Als Gründe vermutete sie Zeitdruck oder zu wenig geschultes Verkaufspersonal.

Moderne Kassensysteme unterstützen das Personal bei der Altersüberprüfung. Auch empfiehlt sie die kostenlose App «Jalk ID-Scan» des Blauen Kreuzes. Damit könne das Alter auf dem Ausweis der jungen Kundinnen und Kunden einfach und rasch überprüft werden.

Im äussersten Fall droht Entzug der Bewilligung für Verkauf alkoholischer Getränke

Die Fachstelle unterstütze den Detailhandel, die Gastronomie und Festveranstaltende bei der Umsetzung griffiger Jugendschutzmassnahmen. Testkäufe dienten dabei der Sensibilisierung und Information. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt hat die Fachstelle diesen Sommer mit Verkaufsstellen, die bei Testkäufen wiederholt die Jugendschutzbestimmungen missachtet haben, das Gespräch gesucht. «Dem Verkaufspersonal ist zuweilen gar nicht bewusst, welche Konsequenzen ein zu früher Alkohol- oder Tabakkonsum für junge Leute haben kann. Daher setzen wir primär auf Aufklärung», hält Sara Brunati fest. Bei weiteren Fehlverkäufen drohe allerdings ein Entzug der Bewilligung zum Verkauf alkoholischer Getränke. Zu diesem äussersten Mittel habe man bis jetzt allerdings nie greifen müssen.

Jugendliche würden sich risikobereiter verhalten und seien unerfahrener als Erwachsene. Starke Schutzbestimmungen würden mithelfen, sie vor zu frühem und übermässigem Alkohol- und Tabakkonsum sowie möglichen nachteiligen Folgen für die Gesundheit zu bewahren.

Weitere Infos finden sich unter www.jugendschutz-zentral.ch

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