Markus von Rotz
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«Schön wäre gewesen, wenn die ‹Obwaldner Zeitung› etwas zur erneuten und finalen Rückweisung der Aufsichtsbeschwerden betreffend der geplanten Parkplatzanlage im Städerried geschrieben hätte», monierte Alpnachs Gemeindepräsident Heinz Krummenacher Ende September auf Facebook. Im Januar hatte unsere Zeitung über die erste Beschwerde gegen einen Mietvertrag für Parkplätze im Stad (siehe Kasten: Darum geht es) und die Abweisung durch die Regierung berichtet.
Details über das Vorhaben erfuhr die Bevölkerung erst durch diese Beschwerde von Hans Wallimann. Die offizielle Information beschränkte sich auf fünf Sätze im «Alpnacher Blettli» im Januar 2017 und vier im Juli 2017, jeweils ohne Kostendetail. In der Abstimmungsbotschaft im November 2017 schrieb der Rat dann: «Im Budget 2018 ist für die Planung eines Parkplatzkonzeptes im Bereich Alpnachstad und Städerried sowie für (...) erste Massnahmen ein Betrag von 100'000 Franken vorgesehen.»
Ein zweiter Beschwerdeführer warf dem Gemeinderat vor, er habe seine Finanzkompetenz überschritten und hätte einen Bruttokredit einholen müssen, handle es sich doch um eine neue Ausgabe. Der Entscheid der Regierung dazu fiel bereits im Sommer. Auf unsere Nachfrage zu seinem Facebook-Kommentar wollte Krummenacher den für die Gemeinde grundsätzlich positiven Entscheid zunächst mit Hinweis aufs Amtsgeheimnis nicht herausgeben. Er holte das vor kurzem nun nach, als der Kanton auf unsere Anfrage bestätigte, die Gemeinde als Partei in der Sache dürfe das.
Im Entscheid kommt die Regierung zum Schluss, es sei «nichts dagegen einzuwenden», dass der Gemeinderat die Finanzierung nur über einen Nettobetrag im Budget gelöst habe. Dies auch, weil der Beitrag der Firma Herzog klar zugesichert war. Doch die Regierung findet auch ein grosses Aber: Das gesetzlich verlangte Bruttoprinzip (Ausgaben und erwartete Einnahmen separat in voller Höhe aufführen) sei «nicht eingehalten». Man habe dem Volk daher «unvollständige Unterlagen vorgelegt».
«Fehlerhafter Beschluss der Gemeindeversammlung
Behörden-Informationen müssten die wesentlichen Fakten und Argumente aufzeigen, heisst es weiter. «Beim Anspruch auf vollständige behördliche Information geht es darum, dass die Stimmbürger nicht durch lückenhafte Information irregeführt werden.» Im vorliegenden Fall sei «durch die mangelhafte Darstellung im Budget unzureichend über die Details (...) informiert» worden. Demzufolge sei von einem «fehlerhaften Beschluss» des Volks auszugehen».
Weil es aber unwahrscheinlich sei, dass in Kenntnis aller Informationen anders entschieden und das Budget abgelehnt worden wäre, könne von einer Aufhebung der Abstimmung abgesehen werden. Interessierte Bürger hätten die Hintergründe des Budgetpostens kennen können. Die Forderung des Einsprechers, schon jetzt eine allfällige Ausgleichszahlung für den Fall einer vorzeitigen Kündigung finanziell sicherzustellen, ist nach Ansicht der Regierung «weder erforderlich noch möglich». Der Gemeinderat plane, den Vertrag 40 Jahre lang einzuhalten. «Es gibt keine Anzeichen für eine gegenteilige Annahme.» Und wenn, müsste dannzumal ein Kredit eingeholt werden.
Die Regierung hat letztlich die Aufsichtsbeschwerde «nicht an die Hand genommen». Es seien keine offensichtlichen Verletzungen von Recht, Interessen oder Verfahren erkennbar. Und die Regierung gibt dem Gemeinderat noch einen Gratistipp: Er dürfe maximal 3 Franken pro Stunde fürs Parkieren verlangen und das entsprechende Reglement sei ihr zur Genehmigung vorzulegen. «Ein wenig verwunderlich», findet sie schliesslich, dass der Beschwerdeführer das «seines Erachtens eklatant falsche Vorgehen» der Gemeinde nicht in seiner Funktion als Präsident der Rechnungsprüfungskommission gerügt habe. Schliesslich habe es im «Alpnacher Blettli» dazu «genügend Hinweise» gegeben.