Hugo Bischof
Was? Die Nordfassade des Luzerner Theaters soll stehen bleiben – auch wenn das Gebäude selber abgerissen werden sollte? Was die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission in einem Gutachten vor kurzem vorschlug (Ausgabe vom 2. Oktober), sorgte in breiten Bevölkerungskreisen für Überraschung und teilweise Unmut. Von Attrappe, Potemkinschem Dorf und falschem Historizismus war die Rede. Es gibt auf der anderen Seite aber auch viele, die Verständnis haben für den Vorschlag. Für sie gehört die von der Altstadt her markant sichtbare Nordfassade des Theaters zu Luzern fast wie Kapellbrücke und Wasserturm.
Ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl
Das Gutachten der eidgenössischen Kommissionen hat zwar nur beratenden Charakter. Dennoch, der Wink mit dem Zaunpfahl ist deutlich. Ein Abriss und Neubau des Theaters sei aus Gründen des Ortsbildschutzes «grundsätzlich abzulehnen», heisst es im Gutachten klipp und klar. Die Nordfassade müsse «zwingend erhalten bleiben». Die Debatte um die Nordfassade des 180-jährigen Theaterbaus – der im Laufe der Jahrzehnte aber mehrmals verändert wurde – kompliziert die ohnehin schwierige Planung weiter. Abriss und Neubau des Theaters oder Sanierung und Erweiterung: Das waren die zwei ursprünglichen Varianten. Jetzt kommt die Variante Abriss und Neubau mit Erhalt der Nordfassade dazu.
Was sind die nächsten Schritte – politisch und planerisch? Wir wagen einen Ausblick. Es ist eine Einschätzung aus Sicht unserer Zeitung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Stadt und Kanton äussern sich derzeit nicht dazu.
Standort-Entscheid
Der Luzerner Stadtrat wird dem Stadtparlament eine Vorlage unterbreiten, voraussichtlich in den kommenden Monaten. Das Parlament kann diesen entweder genehmigen, ablehnen oder zur Überarbeitung zurückweisen.
Prognose
Dass die Theater-Erneuerung am bisherigen Standort erfolgen soll, darüber herrscht mittlerweile weitgehende Einigkeit. Eine Volksabstimmung gibt es dazu erst, wenn der Baurechtsvertrag beschlossen wird oder die Umzonung vors Volks kommt.
Varianten-Entscheid
Neubau (mit Abriss des heutigen Theatergebäudes) oder Erweiterung (mit Erhalt des heutigen Theatergebäudes). Dieser Entscheid ist mit der Vorlage zum Standortentscheid verbunden.
Prognose
Der Stadtrat hat sich bereits klar für die Neubau-Variante ausgesprochen, ebenso der Stiftungsrat Luzerner Theater. Die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege, zumindest die Nordfassade des Theaters zu erhalten, dürfte die Entscheidfindung verlängern. Falls sich die Stadt gegen den Erhalt der Nordfassade ausspricht, sind Beschwerden von Heimatschutz- und Architektenverbänden absehbar; das würde zu weiteren Verzögerungen führen. Die kantonale Kommission für Denkmalpflege hat sich zu diesem Thema noch nicht geäussert. Eine Überbauung des Theaterplatzes zwischen Theater und Jesuitenkirche wäre möglich, sagte die kantonale Denkmalpflegerin Cony Grünenfelder unserer Zeitung (Ausgabe vom 28. Dezember 2018). Ein Neubau müsse sich aber «in den städtebaulichen Kontext einfügen».
Planungskredit
Der Stadtrat wird den Kredit für die weitere Planung (Architekturwettbewerb) mit dem Standort- und Varianten-Entscheid dem Stadtparlament vorlegen.
Prognose
Es ist davon auszugehen, dass nur die Stadt, ohne Kanton, einen Planungs-/Projektierungskredit vorlegen wird. Bei der Salle Modulable, dem Projekt eines räumlich flexiblen Musiktheaters in Luzern, teilten Stadt und Kanton Luzern den 12-Millionen-Franken-Projektierungskredit unter sich auf. Das Kantonsparlament lehnte den 7-Millionen-Franken-Anteil des Kantons im September 2016 ab – bevor das Stadtparlament über den städtischen Beitrag entscheiden konnte. Das war der Todesstoss für die Salle Modulable.
Architekturwettbewerb
Wenn der Standort-und Varianten-Entscheid (Neubau oder Erweiterung) gefallen sind, wird der Stadtrat einen Architekturwettbewerb ausschreiben.
Prognose
Der Wettbewerb wird wohl zweistufig durchgeführt (Präqualifikation plus eigentlicher Wettbewerb). Das Stadtparlament wird über die Austragung und Form des Wettbewerbs mitbestimmen. Die Wettbewerbsjury wird wohl vom Stadtrat eingesetzt werden.
Baukredit
Die Erneuerung des Theaters (Neubau oder Sanierung und Erweiterung) dürfte die Stadt rund 100 Millionen Franken kosten – mit einer grossen Marge wohl eher nach oben. Stadtpräsident Beat Züsli stellte einen städtischen Beitrag in hoher zweistelliger oder tiefer dreistelliger Millionenhöhe in Aussicht (Ausgabe vom 6. September 2019).
Prognose
In der Stadt Luzern müssen Sonderkredite über 15 Millionen Franken zwingend vors Volk. Eine Volksabstimmung in der Stadt ist also gesetzt. Ob sich der Kanton an den Baukosten beteiligt, ist offen. Im Kanton Luzern ist für einen Kredit bis 3 Millionen Franken der Regierungsrat zuständig. Kredite bis 25 Millionen kommen vor den Kantonsrat. Zwingend ist eine Volksabstimmung im Kanton erst ab 25 Millionen Franken. Stadt und Kanton haben sich geeinigt, dass die Stadt die Federführung beim Projekt Theater-Erneuerung übernimmt, der Kanton dafür voraussichtlich 25 Millionen Franken an den Ausbau des Verkehrshauses beiträgt. Das deutet darauf hin, dass der Kanton einen eher geringen Beitrag an die Theater-Erneuerung leisten wird. Damit wird die Hürde einer obligatorischen kantonalen Volksabstimmung umgangen. Das wiederum dürfte die Chancen für das Projekt erhöhen. Denn klar ist: Die Kantonsbevölkerung steht grossen Investitionsvorhaben in der Stadt Luzern kritischer gegenüber als die Stadtbevölkerung, da sie davon auch weniger direkt profitiert als diese.
Bau- und Zonenordnung
Eine Teilrevision ist nötig, um einen Neubau oder eine Erweiterung des Theaters zu ermöglichen. Sie wird vom Stadtrat ausgearbeitet, vom kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement vorgeprüft und muss öffentlich aufgelegt werden. Nach allfälligen Einspracheverhandlungen legt der Stadtrat die Inhalte der Teilrevision und die Anträge zu den Einsprachen dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vor. Danach ist eine Genehmigung der Teilrevision durch den Regierungsrat notwendig. Einsprecher, deren Einsprachen abgewiesen wurden, können beim Regierungsrat Beschwerde erheben.
Prognose
Eine Zonenplanänderung muss vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt werden und unterliegt dem fakultativen Referendum. Der Grosse Stadtrat kann sie auch dem obligatorischen Referendum unterstellen; dann käme es zur Volksabstimmung. Auch hier ist die Verfahrensdauer ungewiss.
Baugesuch
Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstücks. Nach der Zonenplanänderung läuft das ordentliche Baubewilligungsverfahren an. Für die Erteilung der Baubewilligung ist die Stadt zuständig.
Prognose
Wann das Baugesuch eingereicht wird und wann der Baustart erfolgen kann, ist offen. Einsprachen sind auch beim Baugesuch möglich. Pikant ist: Gemäss einem technischen Gutachten kann das Theatergebäude bei gleichbleibendem Unterhalt wie heute noch bis 2025 weiter betrieben werden.
Vergleich KKL/ Swissporarena
Beim Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) dauerte es knapp 10 Jahre von der Bewilligung der Hayek-Kulturraumstudie durch das Stadtparlament im September 1988 bis zur Eröffnung des Konzertsaals im August 1998. Dazwischen gab es zwei erfolgreiche Volksabstimmungen in der Stadt Luzern – im Mai 1993 zum Projektierungskredit, im Juni 1994 zum Bauvorhaben. Beim neuen FCL-Stadion Swissporena dauerte es knapp fünf Jahre von der Ausschreibung des Investorenwettbewerbs im September 2006 bis zur Eröffnung im Juli 2011. Dazwischen gab es zwei knapp gewonnene städtische Volksabstimmungen im Februar 2008 zur Zonenplanänderung und im November 2008 zu den Baurechtsverträgen.