In Zusammenarbeit mit der Zuger Polizei führt die Stadt Zug mehrmals jährlich Alkoholtestkäufe durch. Dieses Jahr wurden 21 Restaurationsbetriebe geprüft, wie das Departement Soziales, Umwelt, Sicherheit mitteilt. Zwei der getesteten Betriebe mussten beanstandet werden und erhielten eine Verwarnung.
Diese Quote fällt bedeutend besser als der Schweizer Durchschnitt. Der zuständige Stadtrat Urs Raschle freut sich über das Ergebnis: «Unsere Arbeit und die Kommunikation mit den Restaurants und Alkoholverkaufsstellen werden wahrgenommen und stossen auf Verständnis.» Auch die initiierten Massnahmen zum respektvolleren Umgang mit dem öffentlichen Raum würden Wirkung zeigen.
Schweizweit wurden im vergangenen Jahr insgesamt rund 7225 Alkoholtestkäufe durchgeführt. In rund 29 Prozent aller Fälle erfolgte ein Verkauf alkoholischer Getränke, obwohl die Testkäuferinnen und -käufer die gesetzliche Alterslimite nicht erfüllten. Diese Quote entspricht einer Abnahme von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gemäss der Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) dürfte der schweizweite Rückgang in erster Linie auf die veränderte Zusammensetzung der Testkäufe zurückzuführen sein.
Testkäufe stärken den Jugendschutz
Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in der Verantwortung. Alkoholtestkäufe sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendschutzpolitik und ein wirksames Instrument, um die involvierten Akteure zu sensibilisieren und die Einhaltung der gesetzlichen Einschränkungen langfristig zu verbessern, heisst es in der Mitteilung weiter. Die nachhaltige präventive Wirkung von Testkäufen ist unbestritten. Die Praxis zeigt, dass Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal haben, regelmässig getestete Verkaufsstellen deutlich bessere Ergebnisse erzielen und deshalb Alkoholtestkäufe zum Schutz der Jugendlichen auch in Zukunft nötig sind. (haz/PD)