Karl Tschopp
... ein Lichtlein brennt. So der einleitende Satz des bekannten Gedichtes, das von der Adventszeit handelt. Wissenschaftlich erhärtet ist die Meinung, dies seien die ersten Verse überhaupt, die ein Kindergartenkind lernt. «Erst eins, dann zwei, dann drei, …» Der Inhalt spielt auf die Tradition an, an den vier Adventssonntagen jeweils eine Kerze mehr am Adventskranz anzuzünden, um so das Nahen des Weihnachtsfests durch eine zunehmende Helligkeit anzukündigen. «… dann vier, dann steht das Christkind vor der Tür.»
Erst am kommenden Sonntag also soll das erste Lichtlein brennen. Wirklich? Zurzeit leuchten aber schon Tausende von Lichtern. Nicht von Adventskränzen natürlich, sondern von Dächern, an Fassaden, an Fenstern und Geländern, auf Balkonen und Terrassen, auf Weihnachtsbäumen und anderen Bäumen, in Schaufenstern, vor den Ladeneingängen, um ganze Restaurants herum, über Wege und Strassen hinweg. Auch bei Kaspi Schuler zwischen Stansstad und Stans werden die Lichter zeigen, woher der Strom kommt, es leuchtet und funkelt fast überall, was das Zeug hält. Es ist an einigen Orten schon derart hell, wie soll die Helligkeit noch zunehmen auf das Weihnachtsfest hin?
Illuminationen sind aktuell zum Besucherrenner geworden. Gestern wurde ganz Olten illuminiert. Auf Kommando wurde die städtische Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet. Nach Ansprachen vom Verein Weihnachtsbeleuchtung und dem Grusswort der Stadtverwaltung erwartete alle Besucherinnen und Besucher ein Apéro mit Glühwein und Advents-Tee. Bereits letzten Samstag war die Reihe an Luzern. Dort traf der Beggrieder Samichlais mit grossem Gefolge von Hornbläsern, Geiselchlepfer, Iffelenträger und Trichlern doch tatsächlich auf das Christkind. Gemeinsam nahmen sie nämlich die Weihnachtsbeleuchtung in Betrieb. Liebe Kinder, das war sicher nicht gewollt, sondern reiner Zufall. Das richtige Christkind kommt erst viel später.
Die einen reden von Lichterverschmutzung, die anderen von stimmungsvoller Weihnachtsbeleuchtung. Selbst die höchsten Gerichte mussten sich schon damit auseinandersetzen. Das Bundesgericht soll einmal entschieden haben, dass die Weihnachtsbeleuchtung erst ab dem 1. Advent zulässig sei, ein andermal, diese dürfe nur bis 1 Uhr in der Nacht eingeschaltet sein, ausser am 1. Advent und am Dreikönigstag. Es gäbe ein ungeschriebenes Menschenrecht auf natürliche Nachtdunkelheit, so die Gelehrten.
Ich meinti, wirklich unangenehm ist die Wahrnehmung von bewegtem oder blinkendem Licht, vor allem von kalten LED- oder Laser-Lichtquellen. Ist die Beleuchtung mit eher gelblichem Licht ausgestattet, wirkt die Atmosphäre so richtig «warm» und passt in die Adventszeit. Liebe Erwachsene, lasst die Lichter wirken und geniesst diese Wärme. Und noch was: Liebe Kinder, es ist wirklich so, der Samichlaus kommt jetzt zuerst dran: «Samichlaus du guete Maa; ändlich bisch du wieder da.»
Karl Tschopp, Rechtsanwalt, Stans, äussert sich in der Kolumne «Ich meinti» abwechselnd mit anderen Autoren zu einem selbst gewählten Thema.