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Erneuerbare Energie

Abstimmungstermin für Hochdorfer Klima-Initiative steht fest – Komitee reicht Stimmrechtsbeschwerde ein

Im Seetaler Hauptort soll künftig nur noch erneuerbar geheizt werden dürfen. Eine entsprechende Initiative geht dem Gemeinderat aber zu weit. Zudem sorgt eine Äusserung beim Initiativkomitee für Unmut.

«Hochdorf heizt erneuerbar» – der Name dieser Initiative ist Programm: Bei Neuinstallation oder Ersatz einer Heizung soll nur noch erneuerbar geheizt werden. Wie der Gemeinderat mitteilt, stimmt die Bevölkerung am 27. November über die Initiative ab.

Selbstverständlich ist das nicht, denn das Volksbegehren weist eine turbulente Vorgeschichte auf: Das Initiativkomitee hat 2019 insgesamt vier Klima-Initiativen eingereicht. Der Gemeinderat sowie später der Luzerner Regierungsrat erklärten alle für ungültig, sie seien nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar. Das Kantonsgericht korrigierte diesen Entscheid, zumindest teilweise. Im Juni erklärte es mit «Hochdorf heizt erneuerbar» eine der vier Initiativen für gültig.

In Hochdorf soll künftig nur noch erneuerbar geheizt werden, im Bild eine Wärmepumpe.
Bild: Symbolbild: Alex Spichale (21. April 2021)

Nebst der Initiative präsentiert der Gemeinderat einen Gegenvorschlag. Grund: Die Formulierung «ausschliesslich» in der Initiative sei zu absolut, heisst es in einer Mitteilung. Der Gegenvorschlag hingegen lasse eine weitere Entwicklung zu. Der Gemeinderat könne Ausnahmen bewilligen, wenn der Einbau eines erneuerbaren Heizsystems technisch nicht möglich ist oder unverhältnismässige Mehrkosten zur Folge hat.

Das Initiativkomitee hält die Initiative nach wie vor für sinnvoller. «Es kann nicht sein, dass heutzutage noch Heizungen installiert werden, die nicht zu 100 Prozent erneuerbare Energien nutzen», wird Initiant Roman Bolliger zitiert.

Initiativkomitee reicht Stimmrechtsbeschwerde ein

Allerdings besteht eine Unsicherheit: Laut dem Initiativkomitee hat die Gemeinde mitgeteilt, dass sie die Initiative im Falle einer Annahme vorerst nicht umsetzen wolle, da es zuerst eine Revision des Bau- und Zonenreglements brauche. Dies dauere jedoch zwei bis drei Jahre und würde eine erneute Volksabstimmung nötig machen. Das Initiativkomitee habe deshalb beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Es sei klarzustellen, dass die Initiative bei Annahme sofort in Kraft treten kann.

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