Zoe Gwerder
Der ehemalige Bahndamm Schleife in der Stadt Zug – vom Schutzengel bis zum Feldhof – prägt das Bild der Stadt seit dessen Bau Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Gleise darauf sind längst verschwunden. Der Damm und die Unterführungen stehen noch immer. Dieser könnte mit wenig Aufwand als Veloweg umgenutzt werden. Diese Meinung vertritt Patrick Steinle von den Alternativen – die Grünen. Er sitzt seit Anfang Jahr wieder im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug (GGR). Die entsprechende Einzelinitiative mit dem Namen «Highway to Schutzengel» hatte er noch als Privatperson im Oktober 2017 eingereicht.
Bahndamm soll ökologisch wertvoll sein
Jetzt, rund eineinhalb Jahre später liegt der Bericht des Stadtrates vor – inklusive einer Machbarkeitsstudie, erstellt durch das kantonale Amt für Raumplanung. Diese basiert auf zwei externen Gutachten – einem rechtlichen und einem, welches die verkehrstechnische Analyse sowie jene der Natur und Landschaft aufzeigt. Die Gutachten kommen zum Schluss, dass eine Veloroute auf dem ehemaligen Bahndamm nur bedingt möglich ist – nämlich nur auf den beiden Enden. Als Hauptgrund wird in der Machbarkeitsstudie das Ökosystem genannt, welches insbesondere im Bereich zwischen der General-Guisan-Strasse und Feldstrasse viele verschiedene Tierarten aufweist.
Gemäss der Studie sei die Schleife das artenreichste Untersuchungsgebiet in der Stadt Zug. Dies werde durch die städtische Fauna-Kartierung von 2015 sowie aus Fundmeldungen bei der nationalen Artenbank bestätigt. «Die Eingriffe für den Velo-Highway in den Damm wären gravierend und würden diesen einmaligen Lebensraum in wesentlichen Teilen zerstören.» Zudem würde ein solcher Veloweg den Damm in seiner kulturhistorischen Bedeutung beeinträchtigen, heisst es in der Machbarkeitsstudie. Denn das bauliche Gutachten sieht vor, dass ein solcher Velo-Highway eine Breite von drei Metern aufweisen und dazu der Damm teilweise breiter gemacht werden müsste.
Im rechtlichen Gutachten wird aufgeführt, dass ein solcher Veloweg auf dem mittleren Teil nicht bewilligungsfähig wäre. Hintergrund sind nationale Gesetze und Verordnungen zum Naturschutz und Gewässerschutz. Der Stadtrat empfiehlt deshalb dem GGR, die Initiative für ungültig zu erklärten und nicht vor die Stimmbevölkerung zu bringen.
Der Initiant Patrick Steinle kann der Antwort des Stadtrates nichts abgewinnen:
«Die Stadt hat von Anfang an nach Gründen gesucht, die einen solchen Veloweg verhindern.»
Das Projekt, welches er vorgeschlagen habe, sei ohne seine Mitsprache von der Stadt abgeändert und verschlechtert worden, bevor die externen Gutachten erstellt wurden. Die Eingriffe in den Bahndamm wären bei seiner Idee des Velowegs deutlich bescheidener ausgefallen, ist Steinle überzeugt. Und: «Es ist beängstigend, dass dies der einzige Ort in der Stadt sein soll, der ökologisch so wertvoll ist. Das ist ein Armutszeugnis für all die ökologischen Ausgleichsmassnahmen.»
Zudem führt er als übergeordnetes Argument den Klimaschutz ins Feld: «Wenn wir nicht sehr schnell einen effizienteren Klimaschutz mit besserer Velo-Infrastruktur betreiben, geht das Ökosystem bei der Schleife wegen des Klimas kaputt und nicht wegen der Velos.» Aus seiner Sicht wäre ein solcher Veloweg kein grosser Eingriff. «Es hat schon viel grössere Projekte in der Stadt Zug gegeben, bei welchen alle Bedenken zum Naturschutz beiseitegeschoben wurden.» Für ihn sei der Klimaschutz wichtiger als «ein veraltetes Verständnis von Naturschutz».
Fakt ist, dass der Stadtrat 2016 beschloss, die Grundwasserwanne der General-Guisan-Strasse bei der Unterführung des ehemaligen Bahntrasses nicht zu sanieren, sondern aufzufüllen. Dies bedingt, dass die aktuelle Brücke abgerissen wird. Ob dort eine Überführung entsteht, oder ein einfacher Fussgängerstreifen, ist noch nicht klar.
Dass die Stadt zur Beantwortung der Einzelinitiative gleich eine Machbarkeitsstudie mit zwei externen Gutachten machen lässt, sei ein normales Vorgehen, sagt Eliane Birchmeier. Sie steht dem städtischen Baudepartement seit Anfang Jahr vor. «Bei der GGR-Debatte im November 2017 sprach sich eine Mehrheit für die Überweisung der Initiative aus und verpflichtete den Stadtrat damit zu fundierten Abklärungen. Dazu gehörten eine Machbarkeitsstudie und ein Rechtsgutachten.» Die Kosten dafür lägen im «üblichen Rahmen, im tiefen fünfstelligen Bereich».